15.000 Euro Geldstrafe für Schalke 04

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den künftigen Bundesligisten FC Schalke 04 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 5000 Euro für sicherheitstechnische oder infrastrukturelle Maßnahmen verwenden, was bis zum 31. Dezember 2022 nachzuweisen wäre.

In der zweiten Halbzeit des Zweitligaspiels beim SV Sandhausen am 29. April 2022 warfen Schalker Zuschauer mindestens 26 Gegenstände auf das Spielfeld, darunter teils gefüllte Plastikbecher, Becherträger aus Pappe, Plastikstangen und Choreomaterial. Darüber hinaus kletterte ein Schalker Anhänger in der 83. Minute über den Innenraumzaun und betrat den Rasen. Die Partie musste daraufhin kurz unterbrochen werden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den künftigen Bundesligisten FC Schalke 04 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 5000 Euro für sicherheitstechnische oder infrastrukturelle Maßnahmen verwenden, was bis zum 31. Dezember 2022 nachzuweisen wäre.

In der zweiten Halbzeit des Zweitligaspiels beim SV Sandhausen am 29. April 2022 warfen Schalker Zuschauer mindestens 26 Gegenstände auf das Spielfeld, darunter teils gefüllte Plastikbecher, Becherträger aus Pappe, Plastikstangen und Choreomaterial. Darüber hinaus kletterte ein Schalker Anhänger in der 83. Minute über den Innenraumzaun und betrat den Rasen. Die Partie musste daraufhin kurz unterbrochen werden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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