30.000 Euro Geldstrafe für VfB Stuttgart

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten VfB Stuttgart im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 30.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 10.000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2022 nachzuweisen wäre.

Nach Abpfiff des Bundesligaspiels gegen Borussia Mönchengladbach am 5. März 2022 kam es im Gästeblock zu körperlichen Auseinandersetzungen zwischen dem Stuttgarter Ordnungsdienst und Anhängern von Borussia Mönchengladbach. Dabei schlugen mehrere Ordner mit Fäusten auf Mönchengladbacher Zuschauer ein. Zudem wurde ein Anhänger getreten.

Für die Vorkommnisse hätte der DFB-Kontrollausschuss im Normalfall eine Geldstrafe in Höhe von 40.000 Euro beim DFB-Sportgericht beantragt. Im Hinblick auf die Corona-bedingte Einschränkung der Stadionkapazität bei diesem Spiel und die dadurch verminderten Zuschauereinnahmen gewährt das DFB-Sportgericht allerdings einen Nachlass von 25 Prozent.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten VfB Stuttgart im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 30.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 10.000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2022 nachzuweisen wäre.

Nach Abpfiff des Bundesligaspiels gegen Borussia Mönchengladbach am 5. März 2022 kam es im Gästeblock zu körperlichen Auseinandersetzungen zwischen dem Stuttgarter Ordnungsdienst und Anhängern von Borussia Mönchengladbach. Dabei schlugen mehrere Ordner mit Fäusten auf Mönchengladbacher Zuschauer ein. Zudem wurde ein Anhänger getreten.

Für die Vorkommnisse hätte der DFB-Kontrollausschuss im Normalfall eine Geldstrafe in Höhe von 40.000 Euro beim DFB-Sportgericht beantragt. Im Hinblick auf die Corona-bedingte Einschränkung der Stadionkapazität bei diesem Spiel und die dadurch verminderten Zuschauereinnahmen gewährt das DFB-Sportgericht allerdings einen Nachlass von 25 Prozent.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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