75 Euro Geldstrafe für den SC Freiburg

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den SC Freiburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 75 Euro belegt.

Kurz nach dem Drittligaspiel zwischen dem SC Freiburg II und dem 1. FC Kaiserslautern am 19. März 2022 warf ein Freiburger Zuschauer einen Becher auf einen Kaiserslauterer Ersatzspieler. Der Becherwerfer konnte vom Verein ermittelt werden, weshalb sich die Geldstrafe gemäß Strafzumessungsleitfaden um 75 Prozent reduziert.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den SC Freiburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 75 Euro belegt.

Kurz nach dem Drittligaspiel zwischen dem SC Freiburg II und dem 1. FC Kaiserslautern am 19. März 2022 warf ein Freiburger Zuschauer einen Becher auf einen Kaiserslauterer Ersatzspieler. Der Becherwerfer konnte vom Verein ermittelt werden, weshalb sich die Geldstrafe gemäß Strafzumessungsleitfaden um 75 Prozent reduziert.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.