500 Euro Geldstrafe für Turbine Potsdam

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den 1. FFC Turbine Potsdam aus der FLYERALARM Frauen-Bundesliga im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen Verstößen gegen das zu Corona-Zeiten geltende Hygienekonzept mit einer Geldstrafe in Höhe von 500 Euro belegt.

Nach Abpfiff des Heimspiels gegen den MSV Duisburg am 18. April 2021 interviewte der Potsdamer Medienverantwortliche eine Duisburger Spielerin auf dem Spielfeld, wobei er keinen Mund-Nasen-Schutz trug und keinen Mindestabstand von eineinhalb Metern zur Spielerin einhielt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den 1. FFC Turbine Potsdam aus der FLYERALARM Frauen-Bundesliga im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen Verstößen gegen das zu Corona-Zeiten geltende Hygienekonzept mit einer Geldstrafe in Höhe von 500 Euro belegt.

Nach Abpfiff des Heimspiels gegen den MSV Duisburg am 18. April 2021 interviewte der Potsdamer Medienverantwortliche eine Duisburger Spielerin auf dem Spielfeld, wobei er keinen Mund-Nasen-Schutz trug und keinen Mindestabstand von eineinhalb Metern zur Spielerin einhielt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.