Sechs Spiele Sperre und Geldstrafe für Mönchengladbachs Thuram

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Marcus Thuram vom Bundesligisten Borussia Mönchengladbach im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von sechs Pflichtspielen der Lizenzmannschaft und 40.000 Euro Geldstrafe belegt. Von der Sperre, die für Bundesliga- und Pokalspiele gilt, sind fünf Spiele direkt zu verbüßen. Das sechste Spiel wird bis zum 21. Dezember 2021 zur Bewährung ausgesetzt.   

Thuram war in der 78. Minute des Bundesligaspiels gegen die TSG Hoffenheim am 19. Dezember 2020 von Schiedsrichter Frank Willenborg (Osnabrück) des Feldes verwiesen worden, nachdem er seinem Gegenspieler Stefan Posch aus kurzer Entfernung ins Gesicht gespuckt hatte.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Marcus Thuram vom Bundesligisten Borussia Mönchengladbach im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von sechs Pflichtspielen der Lizenzmannschaft und 40.000 Euro Geldstrafe belegt. Von der Sperre, die für Bundesliga- und Pokalspiele gilt, sind fünf Spiele direkt zu verbüßen. Das sechste Spiel wird bis zum 21. Dezember 2021 zur Bewährung ausgesetzt.   

Thuram war in der 78. Minute des Bundesligaspiels gegen die TSG Hoffenheim am 19. Dezember 2020 von Schiedsrichter Frank Willenborg (Osnabrück) des Feldes verwiesen worden, nachdem er seinem Gegenspieler Stefan Posch aus kurzer Entfernung ins Gesicht gespuckt hatte.

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