Ein Spiel Innenraumverbot für Dresdens Co-Trainer Scholz

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Heiko Scholz, den Co-Trainer des Drittligisten Dynamo Dresden, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einem Innenraumverbot für das nächste Meisterschaftsspiel der 3. Liga belegt. 

Im Rahmen eines Aufenthaltsverbots für den Innenraum ist es einem Mannschafts-Offiziellen nicht gestattet, während eines Spiels seiner Mannschaft im Stadion-Innenraum zu sein. Das Innenraum-Verbot beginnt jeweils eine halbe Stunde vor Spielbeginn und endet eine halbe Stunde nach Abpfiff. Der Co-Trainer darf sich in dieser Zeit weder im Innenraum noch in den Umkleidekabinen, im Spielertunnel oder im Kabinengang aufhalten. Im gesamten Zeitraum darf er mit der Mannschaft weder unmittelbar noch mittelbar in Kontakt treten.

Scholz hatte sich in der 35. Minute des Drittligaspiels beim 1. FC Saarbrücken am 7. November 2020 unsportlich an der Seitenlinie verhalten und war daraufhin vom Unparteiischen Nicolas Winter (Freckenfeld) mit der Roten Karte aus dem Innenraum verwiesen worden.

Der Co-Trainer hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Heiko Scholz, den Co-Trainer des Drittligisten Dynamo Dresden, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einem Innenraumverbot für das nächste Meisterschaftsspiel der 3. Liga belegt. 

Im Rahmen eines Aufenthaltsverbots für den Innenraum ist es einem Mannschafts-Offiziellen nicht gestattet, während eines Spiels seiner Mannschaft im Stadion-Innenraum zu sein. Das Innenraum-Verbot beginnt jeweils eine halbe Stunde vor Spielbeginn und endet eine halbe Stunde nach Abpfiff. Der Co-Trainer darf sich in dieser Zeit weder im Innenraum noch in den Umkleidekabinen, im Spielertunnel oder im Kabinengang aufhalten. Im gesamten Zeitraum darf er mit der Mannschaft weder unmittelbar noch mittelbar in Kontakt treten.

Scholz hatte sich in der 35. Minute des Drittligaspiels beim 1. FC Saarbrücken am 7. November 2020 unsportlich an der Seitenlinie verhalten und war daraufhin vom Unparteiischen Nicolas Winter (Freckenfeld) mit der Roten Karte aus dem Innenraum verwiesen worden.

Der Co-Trainer hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.