Vier Spiele Sperre und 15.000 Euro Geldstrafe für Schalker Kabak

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Ozan Kabak vom Bundesligisten FC Schalke 04 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines krass sportwidrigen Verhaltens in der Form einer versuchten Tätlichkeit gegen den Gegner mit einer Sperre von vier Pflichtspielen der Lizenzmannschaft und einer Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro belegt. Darüber hinaus ist der 20-Jährige bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Pflichtspiele seines Vereins gesperrt.

Die Sperre von vier Pflichtspielen ist im Anschluss an die automatische Sperre von einem Spiel wegen der im letzten Bundesligaspiel gesehenen Gelb-Roten Karte zu verbüßen. Der Spieler beziehungsweise der Verein hat dem Urteil bereits zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.  

Kabak hatte in der 26. Minute des Bundesligaspiels gegen Werder Bremen am vergangenen Samstag in Richtung seines Gegenspielers Ludwig Augustinsson gespuckt. Schiedsrichter Markus Schmidt (Stuttgart) hatte auf Nachfrage erklärt, diese Szene nicht gesehen zu haben, weshalb der DFB-Kontrollausschuss nachträglich ermitteln und Anklage erheben konnte.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Ozan Kabak vom Bundesligisten FC Schalke 04 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines krass sportwidrigen Verhaltens in der Form einer versuchten Tätlichkeit gegen den Gegner mit einer Sperre von vier Pflichtspielen der Lizenzmannschaft und einer Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro belegt. Darüber hinaus ist der 20-Jährige bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Pflichtspiele seines Vereins gesperrt.

Die Sperre von vier Pflichtspielen ist im Anschluss an die automatische Sperre von einem Spiel wegen der im letzten Bundesligaspiel gesehenen Gelb-Roten Karte zu verbüßen. Der Spieler beziehungsweise der Verein hat dem Urteil bereits zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.  

Kabak hatte in der 26. Minute des Bundesligaspiels gegen Werder Bremen am vergangenen Samstag in Richtung seines Gegenspielers Ludwig Augustinsson gespuckt. Schiedsrichter Markus Schmidt (Stuttgart) hatte auf Nachfrage erklärt, diese Szene nicht gesehen zu haben, weshalb der DFB-Kontrollausschuss nachträglich ermitteln und Anklage erheben konnte.