Bundesgericht reduziert Rostock-Geldstrafe

Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat im schriftlichen Verfahren eine Geldstrafe gegen Hansa Rostock reduziert. Der Drittligist hatte gegen zwei zuvor vom DFB-Sportgericht verhängte Geldstrafen in Gesamthöhe von 45.525 Euro Berufung eingelegt.

Während das Bundesgericht wegen der Vorfälle im Spiel bei Carl Zeiss Jena am 3. November 2019 keinen Grund zur Änderung des Strafmaßes in Höhe von 7100 Euro sah, reduzierte es die Geldstrafe für die Vorkommnisse im Spiel bei Waldhof Mannheim am 29. September 2019 von 38.425 auf 22.000 Euro, wovon der Verein 7300 Euro für sicherheitstechnische und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden kann. Die Gesamthöhe der beiden Geldstrafen beträgt demnach jetzt 29.100 Euro.

Achim Späth, der Vorsitzende des DFB-Bundesgerichts, erklärt dazu: "Die Vorfälle in Jena waren nicht dazu geeignet, das Strafmaß zu reduzieren, welches bereits an der untersten Grenze des Vertretbaren lag. Was die Vorkommnisse in Mannheim betrifft, so hält das Bundesgericht eine Geldstrafe von 30.000 Euro für angemessen. Da die Vereine allerdings derzeit durch die Folgen der Corona-Pandemie erhebliche finanzielle Einbußen hinnehmen müssen, gewährt das Bundesgericht hier einen Nachlass von etwa 25 Prozent, so dass die Strafe auf 22.000 festgesetzt wird."

Vorkommnisse in Mannheim und Jena

Das DFB-Sportgericht hatte Hansa Rostock am 23. Januar 2020 wegen der Vorkommnisse im Spiel bei Waldhof Mannheim mit 38.425 Euro Geldstrafe belegt, wovon der Klub bis zu 13.000 Euro für sicherheitstechnische und gewaltpräventive Maßnahmen hätte verwenden können. Zudem verhängte das Sportgericht in seiner mündlichen Verhandlung eine Geldstrafe in Höhe von 7100 Euro wegen der Zuschauerverfehlungen im Spiel bei Carl Zeiss Jena, was dem vorangegangenen Einzelrichterurteil entsprach.

In der ersten Minute des Drittligaspiels beim SV Waldhof Mannheim am 29. September 2019 hatten Rostocker Zuschauer eine Vielzahl von Rauchfackeln gezündet und Leuchtkörper abgeschossen. Die Begegnung musste daraufhin für zwei Minuten unterbrochen werden. Zudem hatte ein Rostocker Anhänger in der 30. Minute eine Plastikflasche geworfen und dabei auf dem Platz einen Spieler getroffen.

Vor dem Drittligaspiel beim FC Carl Zeiss Jena am 3. November 2019 hatte ein Rostocker Zuschauer ein Bengalisches Feuer abgebrannt und es in den Innenraum geworfen. In der 57. Minute wurde im Gästeblock zudem ein Böller gezündet. Darüber hinaus skandierten Rostocker Zuschauer kurz nach Abpfiff der Partie rassistische Parolen in Richtung der Jenaer Anhänger.

[mm]

Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat im schriftlichen Verfahren eine Geldstrafe gegen Hansa Rostock reduziert. Der Drittligist hatte gegen zwei zuvor vom DFB-Sportgericht verhängte Geldstrafen in Gesamthöhe von 45.525 Euro Berufung eingelegt.

Während das Bundesgericht wegen der Vorfälle im Spiel bei Carl Zeiss Jena am 3. November 2019 keinen Grund zur Änderung des Strafmaßes in Höhe von 7100 Euro sah, reduzierte es die Geldstrafe für die Vorkommnisse im Spiel bei Waldhof Mannheim am 29. September 2019 von 38.425 auf 22.000 Euro, wovon der Verein 7300 Euro für sicherheitstechnische und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden kann. Die Gesamthöhe der beiden Geldstrafen beträgt demnach jetzt 29.100 Euro.

Achim Späth, der Vorsitzende des DFB-Bundesgerichts, erklärt dazu: "Die Vorfälle in Jena waren nicht dazu geeignet, das Strafmaß zu reduzieren, welches bereits an der untersten Grenze des Vertretbaren lag. Was die Vorkommnisse in Mannheim betrifft, so hält das Bundesgericht eine Geldstrafe von 30.000 Euro für angemessen. Da die Vereine allerdings derzeit durch die Folgen der Corona-Pandemie erhebliche finanzielle Einbußen hinnehmen müssen, gewährt das Bundesgericht hier einen Nachlass von etwa 25 Prozent, so dass die Strafe auf 22.000 festgesetzt wird."

Vorkommnisse in Mannheim und Jena

Das DFB-Sportgericht hatte Hansa Rostock am 23. Januar 2020 wegen der Vorkommnisse im Spiel bei Waldhof Mannheim mit 38.425 Euro Geldstrafe belegt, wovon der Klub bis zu 13.000 Euro für sicherheitstechnische und gewaltpräventive Maßnahmen hätte verwenden können. Zudem verhängte das Sportgericht in seiner mündlichen Verhandlung eine Geldstrafe in Höhe von 7100 Euro wegen der Zuschauerverfehlungen im Spiel bei Carl Zeiss Jena, was dem vorangegangenen Einzelrichterurteil entsprach.

In der ersten Minute des Drittligaspiels beim SV Waldhof Mannheim am 29. September 2019 hatten Rostocker Zuschauer eine Vielzahl von Rauchfackeln gezündet und Leuchtkörper abgeschossen. Die Begegnung musste daraufhin für zwei Minuten unterbrochen werden. Zudem hatte ein Rostocker Anhänger in der 30. Minute eine Plastikflasche geworfen und dabei auf dem Platz einen Spieler getroffen.

Vor dem Drittligaspiel beim FC Carl Zeiss Jena am 3. November 2019 hatte ein Rostocker Zuschauer ein Bengalisches Feuer abgebrannt und es in den Innenraum geworfen. In der 57. Minute wurde im Gästeblock zudem ein Böller gezündet. Darüber hinaus skandierten Rostocker Zuschauer kurz nach Abpfiff der Partie rassistische Parolen in Richtung der Jenaer Anhänger.

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