DFB weist weitere Münster-Einsprüche zurück

Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat heute die Verwaltungsbeschwerde von Preußen Münster gegen die Ansetzung der Spieltage 30 bis 34 der 3. Liga als unbegründet zurückgewiesen. Bereits am vergangenen Freitag hatte das Bundesgericht den Widerspruch Münsters gegen den Beschluss des DFB-Bundestags, die Saison in der 3. Liga fortzusetzen, als unbegründet zurückgewiesen.

Darüber hinaus hat das Sportgericht des DFB heute im Einzelrichterverfahren zwei Einsprüche der Münsteraner gegen Spielwertungen als nicht begründet zurückgewiesen. Das betrifft zum einen das Spiel beim Chemnitzer FC vom 16. Juni 2020, das Chemnitz 1:0 gewonnen hatte. Zum anderen die Partie bei Eintracht Braunschweig vom 20. Juni 2020, die Braunschweig 1:0 gewonnen hatte.

Gegen die Entscheidungen des Einzelrichters hat der Verein mittlerweile fristgerecht Einspruch beim DFB-Sportgericht eingelegt.

[mm]

Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat heute die Verwaltungsbeschwerde von Preußen Münster gegen die Ansetzung der Spieltage 30 bis 34 der 3. Liga als unbegründet zurückgewiesen. Bereits am vergangenen Freitag hatte das Bundesgericht den Widerspruch Münsters gegen den Beschluss des DFB-Bundestags, die Saison in der 3. Liga fortzusetzen, als unbegründet zurückgewiesen.

Darüber hinaus hat das Sportgericht des DFB heute im Einzelrichterverfahren zwei Einsprüche der Münsteraner gegen Spielwertungen als nicht begründet zurückgewiesen. Das betrifft zum einen das Spiel beim Chemnitzer FC vom 16. Juni 2020, das Chemnitz 1:0 gewonnen hatte. Zum anderen die Partie bei Eintracht Braunschweig vom 20. Juni 2020, die Braunschweig 1:0 gewonnen hatte.

Gegen die Entscheidungen des Einzelrichters hat der Verein mittlerweile fristgerecht Einspruch beim DFB-Sportgericht eingelegt.

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