5500 Euro Geldstrafe für den VfL Osnabrück

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitliga-Aufsteiger VfL Osnabrück im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5500 Euro belegt.

In der 85. Minute des Drittligaspiels gegen den VfR Aalen am 20. April 2019 zündeten Osnabrücker Zuschauer mindestens zehn pyrotechnische Gegenstände. Darüber hinaus liefen in der 88. Minute nach dem Tor zum 2:0 für Osnabrück und dem sich abzeichnenden Aufstieg mehrere Anhänger auf den Platz. Nach kurzer Zeit konnte das Spiel fortgesetzt werden

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitliga-Aufsteiger VfL Osnabrück im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5500 Euro belegt.

In der 85. Minute des Drittligaspiels gegen den VfR Aalen am 20. April 2019 zündeten Osnabrücker Zuschauer mindestens zehn pyrotechnische Gegenstände. Darüber hinaus liefen in der 88. Minute nach dem Tor zum 2:0 für Osnabrück und dem sich abzeichnenden Aufstieg mehrere Anhänger auf den Platz. Nach kurzer Zeit konnte das Spiel fortgesetzt werden

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.