700 Euro Geldstrafe für SpVgg Unterhaching

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SpVgg Unterhaching im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 700 Euro belegt.

Unmittelbar vor dem Anpfiff des Drittligaspiels gegen den VfL Sportfreunde Lotte am 11. Mai 2019 wurden im Unterhachinger Zuschauerbereich mindestens zwei Rauchtöpfe gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SpVgg Unterhaching im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 700 Euro belegt.

Unmittelbar vor dem Anpfiff des Drittligaspiels gegen den VfL Sportfreunde Lotte am 11. Mai 2019 wurden im Unterhachinger Zuschauerbereich mindestens zwei Rauchtöpfe gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.