300 Euro Geldstrafe für SV Meppen

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Drittligist SV Meppen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 300 Euro belegt.

In der 62. Minute des Drittligaspiels gegen den 1. FC Kaiserslautern am 15. Dezember 2018 wurde aus dem Meppener Zuschauerbereich mindestens ein Becher in Richtung des Schiedsrichterassistenten auf das Spielfeld geworfen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Drittligist SV Meppen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 300 Euro belegt.

In der 62. Minute des Drittligaspiels gegen den 1. FC Kaiserslautern am 15. Dezember 2018 wurde aus dem Meppener Zuschauerbereich mindestens ein Becher in Richtung des Schiedsrichterassistenten auf das Spielfeld geworfen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig