11.000 Euro Geldstrafe für den VfL Bochum

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten VfL Bochum im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 11.000 Euro belegt.

In der 40. Minute des Zweitligaspiels bei Dynamo Dresden am 4. Februar 2018 warfen Bochumer Zuschauer zahlreiche Gegenstände auf den Rasen, insbesondere Tennisbälle. In der 55. Minute des Zweitligaspiels beim SV Sandhausen am 17. März 2018 flogen darüber hinaus mehrere volle Bierbecher aus dem Bochumer Zuschauerblock in Richtung Spielfeld und Auswechselspieler der Gastgeber.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten VfL Bochum im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 11.000 Euro belegt.

In der 40. Minute des Zweitligaspiels bei Dynamo Dresden am 4. Februar 2018 warfen Bochumer Zuschauer zahlreiche Gegenstände auf den Rasen, insbesondere Tennisbälle. In der 55. Minute des Zweitligaspiels beim SV Sandhausen am 17. März 2018 flogen darüber hinaus mehrere volle Bierbecher aus dem Bochumer Zuschauerblock in Richtung Spielfeld und Auswechselspieler der Gastgeber.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.