6500 Euro Strafe für Eintracht Braunschweig

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Zweitliga-Absteiger Eintracht Braunschweig im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 6500 Euro belegt.

In der 5. Minute des Zweitligaspiels beim FC St. Pauli am 10. März 2018 wurde im Gästeblock eine Rauchbombe angesteckt. Rauchbomben zündeten Braunschweiger Zuschauer zudem auch kurz vor Anpfiff des Zweitligaspiels gegen den FC Ingolstadt 04 am 6. Mai 2018.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Zweitliga-Absteiger Eintracht Braunschweig im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 6500 Euro belegt.

In der 5. Minute des Zweitligaspiels beim FC St. Pauli am 10. März 2018 wurde im Gästeblock eine Rauchbombe angesteckt. Rauchbomben zündeten Braunschweiger Zuschauer zudem auch kurz vor Anpfiff des Zweitligaspiels gegen den FC Ingolstadt 04 am 6. Mai 2018.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.