18.000 Euro Strafe für 1. FC Kaiserslautern

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Zweitbundesliga-Absteiger 1. FC Kaiserslautern im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen sechs Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 18.000 Euro belegt. Bis zu 5000 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Dies müsste dem DFB bis zum 30.November 2018 nachgewiesen werden.

In der 29. Minute des Zweitligaspiels beim SV Darmstadt 98 am 24. Januar 2018 wurde ein "Konfetti-Shooter" aus dem Kaiserslauterer Zuschauerbereich auf das Spielfeld in Richtung eines Schiedsrichter-Assistenten geworfen. Zudem wurde in der 35. Minute ein geschlossenes Teppichmesser aus dem Gastbereich auf das Spielfeld in den Bereich des Schiedsrichter-Assistenten geworfen. Zu Beginn der Meisterschaftspartie bei Eintracht Braunschweig am 4. Februar 2018 wurde in Kaiserslauterns Zuschauerblock ein roter Rauchkörper gezündet. In der 14. und 63. Minute der wiederholten Zweitligabegegnung beim SV Darmstadt 98 am 21. Februar 2018 wurden aus dem Gästebereich - hinter einem der Schiedsrichter-Assistenten - Feuerzeuge und diverse andere Gegenstände auf das Spielfeld geworfen.

In der achten Minute des Auswärtsspiels bei der SpVgg Greuther Fürth am 10. März 2018 wurden vor der Ausführung eines Fürther Eckstoßes aus dem Kaiserslauterer Zuschauerblock mehrere Feuerzeuge in Richtung des ausführenden Spielers geworfen. Eine Stadiondurchsage erfolgte sofort, woraufhin das Spiel nach kurzer Unterbrechung fortgesetzt werden konnte. Darüber hinaus wurde zum Ende der ersten Halbzeit des Meisterschaftsspiels beim VfL Bochum am 13. April 2018 im Gästebereich umfangreich Pyrotechnik gezündet, woraufhin sich eine Person mit einer Rauchintoxikation beim Sanitärdienst meldete. Zudem wurden vor der Partie beim FC Ingolstadt am 13. Mai 2018 von Kaiserslauterns Anhängern mehrere Bengalische Feuer abgebrannt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Zweitbundesliga-Absteiger 1. FC Kaiserslautern im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen sechs Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 18.000 Euro belegt. Bis zu 5000 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Dies müsste dem DFB bis zum 30.November 2018 nachgewiesen werden.

In der 29. Minute des Zweitligaspiels beim SV Darmstadt 98 am 24. Januar 2018 wurde ein "Konfetti-Shooter" aus dem Kaiserslauterer Zuschauerbereich auf das Spielfeld in Richtung eines Schiedsrichter-Assistenten geworfen. Zudem wurde in der 35. Minute ein geschlossenes Teppichmesser aus dem Gastbereich auf das Spielfeld in den Bereich des Schiedsrichter-Assistenten geworfen. Zu Beginn der Meisterschaftspartie bei Eintracht Braunschweig am 4. Februar 2018 wurde in Kaiserslauterns Zuschauerblock ein roter Rauchkörper gezündet. In der 14. und 63. Minute der wiederholten Zweitligabegegnung beim SV Darmstadt 98 am 21. Februar 2018 wurden aus dem Gästebereich - hinter einem der Schiedsrichter-Assistenten - Feuerzeuge und diverse andere Gegenstände auf das Spielfeld geworfen.

In der achten Minute des Auswärtsspiels bei der SpVgg Greuther Fürth am 10. März 2018 wurden vor der Ausführung eines Fürther Eckstoßes aus dem Kaiserslauterer Zuschauerblock mehrere Feuerzeuge in Richtung des ausführenden Spielers geworfen. Eine Stadiondurchsage erfolgte sofort, woraufhin das Spiel nach kurzer Unterbrechung fortgesetzt werden konnte. Darüber hinaus wurde zum Ende der ersten Halbzeit des Meisterschaftsspiels beim VfL Bochum am 13. April 2018 im Gästebereich umfangreich Pyrotechnik gezündet, woraufhin sich eine Person mit einer Rauchintoxikation beim Sanitärdienst meldete. Zudem wurden vor der Partie beim FC Ingolstadt am 13. Mai 2018 von Kaiserslauterns Anhängern mehrere Bengalische Feuer abgebrannt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.