23.000 Euro Geldstrafe für Werder Bremen

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist Werder Bremen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 23.000 Euro belegt.

Zu Beginn der zweiten Halbzeit sowie in der 60. Minute des Bundesligaspiels beim VfB Stuttgart am 21. April 2018 wurde im Bremer Zuschauerbereich mehrfach Pyrotechnik gezündet. Zudem wurde kurz vor Anpfiff der Bundesligapartie gegen Bayer 04 Leverkusen am 5. Mai 2018 im Bremer Block eine Rauchbombe abgebrannt. Darüber hinaus wurden während des Bundesligaspiels beim 1. FSV Mainz 05 am 12. Mai 2018 im Gästeblock mehrere Rauchbomben angesteckt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist Werder Bremen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 23.000 Euro belegt.

Zu Beginn der zweiten Halbzeit sowie in der 60. Minute des Bundesligaspiels beim VfB Stuttgart am 21. April 2018 wurde im Bremer Zuschauerbereich mehrfach Pyrotechnik gezündet. Zudem wurde kurz vor Anpfiff der Bundesligapartie gegen Bayer 04 Leverkusen am 5. Mai 2018 im Bremer Block eine Rauchbombe abgebrannt. Darüber hinaus wurden während des Bundesligaspiels beim 1. FSV Mainz 05 am 12. Mai 2018 im Gästeblock mehrere Rauchbomben angesteckt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.