20.000 Euro Geldstrafe für den 1. FC Köln

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten 1. FC Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 6500 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2023 nachzuweisen wäre.

Während des Bundesligaspiels bei Bayer Leverkusen am 5. Mai 2023 brannten Kölner Zuschauer acht Bengalische Feuer ab. Zu Beginn der zweiten Halbzeit warfen sie zudem unzählige Tennisbälle auf das Spielfeld, sodass die Partie für mehr als eine Minute unterbrochen werden musste. Ein weiterer Tennisball flog in der 65. Minute auf den Rasen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten 1. FC Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 6500 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2023 nachzuweisen wäre.

Während des Bundesligaspiels bei Bayer Leverkusen am 5. Mai 2023 brannten Kölner Zuschauer acht Bengalische Feuer ab. Zu Beginn der zweiten Halbzeit warfen sie zudem unzählige Tennisbälle auf das Spielfeld, sodass die Partie für mehr als eine Minute unterbrochen werden musste. Ein weiterer Tennisball flog in der 65. Minute auf den Rasen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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