DFB-Sportgericht

Sportgericht verwirft Einspruch gegen Woltemades Gelb-Rote Karte

15.04.2025
"Tatsachenentscheidung getroffen": Nick Woltemade bleibt nach seiner Gelb-Roten Karte gesperrt Foto: imago

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Einspruch des Bundesligisten VfB Stuttgart gegen die Gelb-Rote Karte für seinen Spieler Nick Woltemade im Einzelrichterverfahren verworfen. Damit bleibt die automatische Sperre für ein Meisterschaftsspiel bestehen.

Stephan Oberholz, der Vorsitzende des DFB-Sportgericht, erläutert die Entscheidung: "Schiedsrichter Daniel Schlager hat auf Nachfrage erklärt, dass er ein Foulspiel von Nick Woltemade geahndet hat, auch wenn er dieses nach Betrachten der Fernsehbilder im Nachhinein nur noch als fahrlässig und nicht mehr als rücksichtlos einstufen würde. Aber weiterhin als Foul. Damit hat er eine Tatsachenentscheidung getroffen. Und da der Nachweis eines offensichtlichen Irrtums des Schiedsrichters nicht geführt werden kann, war der Einspruch zurückzuweisen."

Woltemade war am vergangenen Sonntag in der 65. Minute des Bundesligaspiels gegen Werder Bremen des Feldes verwiesen worden. Grundsätzlich zieht eine Gelb-Rote Karte eine automatische Sperre von einem Spiel nach sich, schützt der Weltfußballverband FIFA prinzipiell die Tatsachenentscheidung des Schiedsrichters. Einzige Ausnahme gemäß Paragraph 11 Nr. 3 der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB: Wenn ein offensichtlicher Irrtum des Schiedsrichters nachgewiesen wird. Dies ist hier nicht der Fall.

Kategorien: DFB-Sportgericht

Autor: mm