3. Liga
Hauptamtliche Sicherheitsbeauftragte werden in der 3. Liga Pflicht

Für die Klubs der 3. Liga besteht ab der Saison 2026/2027 die Pflicht, mindestens einen hauptamtlichen Sicherheitsbeauftragten oder eine Sicherheitsbeauftragte in Vollzeit zu beschäftigen. Diese Vorgabe hat das DFB-Präsidium im Rahmen seiner heutigen Sitzung beschlossen. Der Antrag war von der Kommission Prävention, Sicherheit & Fußballkultur initiiert und vom Ausschuss 3. Liga gestellt worden. Der DFB erfüllt mit der Umsetzung bereits eine Vereinbarung zur Stärkung des Sicherheitsmanagements aus dem Spitzengespräch des Fußballs mit der Sportministerkonferenz am 18. Oktober.
Die Aufmerksamkeit für die 3. Liga hat in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Die Besucher*innenzahlen in den Stadien haben sich seit Gründung der Liga im Jahr 2008 fast verdoppelt. Nach dem Zuschauerrekord in der vergangenen Saison mit insgesamt 3,6 Millionen Fans in den Stadien (im Schnitt 9700 pro Partie) steuert die 3. Liga in der aktuellen Spielzeit auf die nächste Bestmarke zu. Kurz vor der Winterpause liegt der Zuschauerschnitt bei knapp 11.000.
Im Zuge dieser Entwicklungen stellen sich auch an das Sicherheitsmanagement erhöhte Ansprüche. Die verpflichtende Einführung von hauptamtlichen Sicherheitsbeauftragten trägt dieser Entwicklung Rechnung. Einige Drittligisten haben die Rolle bereits hauptamtlich besetzt, in Zukunft müssen dies alle tun. Die Sicherheitsbeauftragten sind das zentrale Bindeglied zwischen den Klubs und den Netzwerkpartnern der Sicherheit (beispielsweise Polizei oder Feuerwehr). Sie managen die Sicherheitsorganisation rund um die Spieltage und verantworten damit maßgeblich das sichere Stadionerlebnis. Diese wichtige Schnittstellenaufgabe bedarf nach der Bundesliga und 2. Bundesliga auch in der 3. Liga einer hauptamtlichen Bearbeitung und ist daher ab der Saison 2026/2027 eine feste Zulassungsvoraussetzung.
Kategorien: 3. Liga
Autor: jb

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