DFB-Sportgericht
Ein Spiel Sperre für Stuttgarts Assignon

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Lorenz Amegnon Assignon vom Bundesligisten VfB Stuttgart im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von einem Meisterschaftsspiel der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.
Assignon war in der 82. Minute der Bundesligapartie gegen den FC Bayern München am 6. Dezember 2025 von Schiedsrichter Tobias Stieler des Feldes verwiesen worden.
Das Urteil ist rechtskräftig.
Zwei Spiele Sperre für Paderborns Brackelmann
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Calvin Brackelmann vom Zweitligisten SC Paderborn 07 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.
Brackelmann war in der 58. Minute der Zweitligapartie gegen die SV Elversberg am 6. Dezember 2025 von Schiedsrichter Robert Hartmann des Feldes verwiesen worden.
Das Urteil ist rechtskräftig.
Ein Spiel Innenraumverbot für Bochums Teamoffiziellen Zoller
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Simon Zoller, Leiter Lizenzspielerabteilung des Zweitligisten VfL Bochum, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einem Innenraumverbot für das nächste Meisterschaftsspiel der Lizenzligen und einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro belegt.
Im Zuge eines Aufenthaltsverbots für den Innenraum ist es einem Mannschaftsoffiziellen nicht gestattet, während eines Spiels seines Teams im Stadioninnenraum zu sein. Das Innenraumverbot beginnt jeweils eine halbe Stunde vor Spielbeginn und endet eine halbe Stunde nach Abpfiff. Der Leiter Lizenzspielerabteilung darf sich in dieser Zeit weder im Innenraum noch in den Umkleidekabinen, im Spielertunnel oder im Kabinengang aufhalten. Im gesamten Zeitraum darf er mit der Mannschaft weder unmittelbar noch mittelbar in Kontakt treten.
Zoller hatte sich in der Nachspielzeit des Zweitligaspiels gegen Arminia Bielefeld am 6. Dezember 2025 unsportlich gegenüber dem Schiedsrichter-Team um Wolfgang Haslberger verhalten und daraufhin von dem Unparteiischen die Rote Karte gesehen.
Das Urteil ist rechtskräftig.
Ein Spiel Sperre für Aachens Wiebe
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Danilo Wiebe vom Drittligisten Alemannia Aachen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von einem Meisterschaftsspiel der 3. Liga belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.
Wiebe war in der 10. Minute der Drittligapartie bei Hansa Rostock am 7. Dezember 2025 von Schiedsrichter Daniel Bartnitzki des Feldes verwiesen worden.
Das Urteil ist rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

Zwei Spiele Sperre für Kölns van den Berg
Das DFB-Sportgericht belegt Rav van den Berg vom Bundesligisten 1. FC Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen.

Drei Spiele Sperre für Hünten von Bayern II
Das DFB-Sportgericht hat Greta Hünten vom Frauen-Zweitligisten FC Bayern München II im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen belegt.

Hohe Geldstrafen für F.C. Hansa Rostock
Das DFB-Sportgericht hat F.C. Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in zwei Fällen mit Geldstrafen in Höhe von 75.250 Euro und 32.950 Euro belegt.