DFB-Sportgericht
Drei Spiele Sperre für Dresdens Kutschke

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Stefan Kutschke vom Zweitligisten Dynamo Dresden im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.
Kutschke war in der Nachspielzeit der Zweitligapartie beim SC Preußen Münster am 18. Oktober 2025 von Schiedsrichter Tom Bauer des Feldes verwiesen worden.
Der Spieler beziehungsweise der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist somit rechtskräftig.
Drei Spiele Sperre für Regensburgs do Carmo Artmann
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Amateurspieler Mateus do Carmo Artmann von Futsal-Bundesligist SSV Jahn Regensburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner in einem leichteren Fall mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen der Futsal-Bundesliga belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Futsal-Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.
Artmann war in der 39. Minute des Bundesligaspiels beim SV Pars Neu-Isenburg am 27. September 2025 von Schiedsrichter Eric Schell des Feldes verwiesen worden.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

238.600 Euro Geldstrafe für den VfL Wolfsburg
Das DFB-Sportgericht hat den Zweitligisten VfL Wolfsburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe von 238.600 Euro belegt.

233.000 Euro Geldstrafe für den VfB Stuttgart
Das DFB-Sportgericht hat den Bundesligisten VfB Stuttgart im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 233.000 Euro belegt.

145.000 Euro Geldstrafe für den SC Freiburg
Das DFB-Sportgericht hat den Bundesligisten SC Freiburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe von 145.000 Euro belegt.