DFB-Sportgericht
Drei Spiele Sperre für Dresdens Kutschke

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Stefan Kutschke vom Zweitligisten Dynamo Dresden im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.
Kutschke war in der Nachspielzeit der Zweitligapartie beim SC Preußen Münster am 18. Oktober 2025 von Schiedsrichter Tom Bauer des Feldes verwiesen worden.
Der Spieler beziehungsweise der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist somit rechtskräftig.
Drei Spiele Sperre für Regensburgs do Carmo Artmann
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Amateurspieler Mateus do Carmo Artmann von Futsal-Bundesligist SSV Jahn Regensburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner in einem leichteren Fall mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen der Futsal-Bundesliga belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Futsal-Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.
Artmann war in der 39. Minute des Bundesligaspiels beim SV Pars Neu-Isenburg am 27. September 2025 von Schiedsrichter Eric Schell des Feldes verwiesen worden.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

Drei Spiele Sperre für Herthas Kownacki
Das DFB-Sportgericht belegt Dawid Kownacki von Hertha BSC im Einzelrichterverfahren wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner in einem leichteren Fall mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen.

5000 Euro Geldstrafe für RSV Eintracht 1949
Das DFB-Sportgericht belegt den Oberligisten RSV Eintracht 1949 im schriftlichen Verfahren wegen eines diskriminierenden unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro.

93.500 Euro Geldstrafe für den VfB Stuttgart
Das DFB-Sportgericht belegt den Bundesligisten VfB Stuttgart im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 93.500 Euro.