DFB-Sportgericht
DFB-Sportgericht verhandelt Neuer-Einspruch mündlich

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verhandelt am Donnerstag, 12. Dezember 2024, ab 15 Uhr den Einspruch von Bayern-Torwart Manuel Neuer gegen seine Sperre von zwei DFB-Pokalspielen mündlich. Geleitet wird die Sitzung am DFB-Campus in Frankfurt von Stephan Oberholz, dem Vorsitzenden des DFB-Sportgerichts. Der verletzte Spieler wird per Video zugeschaltet.
Der Torhüter des Bundesligisten FC Bayern München war am 5. Dezember 2024 vom DFB-Sportgericht im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei DFB-Pokalspielen belegt worden. Dagegen hat er Einspruch eingelegt.
Schiedsrichter Harm Osmers hatte Neuer in der 17. Minute des DFB-Pokalspiels gegen Bayer Leverkusen am 3. Dezember 2024 nach einer Notbremse des Feldes verwiesen. Die Verhinderung einer offensichtlichen Torchance durch ein nicht schwerwiegendes Foul ohne anschließenden Torerfolg zieht nach ständiger DFB-Rechtsprechung üblicherweise eine Sperre von zwei Spielen nach sich.
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Autor: mm

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