DFB-Sportgericht
DFB-Sportgericht stellt Verfahren gegen VfB Stuttgart ein

Nach mündlicher Verhandlung hat das DFB-Sportgericht das Verfahren gegen VfB Stuttgart wegen der Vorkommnisse im Rahmen des Bundesligaspiels beim VfL Bochum am 20. Januar 2024 eingestellt. Die Einstellung erfolgte gegen die Auflage der Zahlung eines Betrages in Höhe von 20.000 Euro bis zum 15. Oktober an die Sami Khedira Stiftung.
Stephan Oberholz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, sagt: "Im Rahmen der Beweisaufnahme ergab sich, dass das Verschulden der Zuschauer des VfB geringfügiger war als ursprünglich angenommen. Daher war es geboten, das Verfahren gegen Auflage einzustellen."
In Bochum konnte die zweite Halbzeit erst mit einer Verspätung von 42 Minuten angepfiffen werden. Grund hierfür waren zwei Zaunfahnen im Stuttgarter Zuschauerblock.
Der DFB-Kontrollausschuss hat der Einstellung zugestimmt.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: DFB

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