DFB-Sportgericht
DFB-Sportgericht bestätigt Beermann-Sperre
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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat in mündlicher Verhandlung den Einspruch des Spielers Timo Beermann vom Drittligisten VfL Osnabrück gegen die verhängte Sperre von drei Meisterschaftsspielen zurückgewiesen. Damit folgte das Gremium unter Vorsitz von Georg Schierholz bei seiner Sitzung am DFB-Campus in Frankfurt dem vorangegangenen Einzelrichterurteil.
Schierholz: "Timo Beermann ist mit hoher Intensität und gestrecktem Bein voraus in den Zweikampf gesprungen und hat damit die Gesundheit seines Gegenspielers erheblich gefährdet. Daher ist eine Absenkung der Sperrstrafe aus unserer Sicht nicht geboten."
Beermann war am 27. November 2024 vom DFB-Sportgericht im Einzelrichterverfahren wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen der 3. Liga belegt worden, nachdem er in der 76. Minute der Drittligapartie beim FC Ingolstadt am 24. November 2024 von Schiedsrichterin Fabienne Michel des Feldes verwiesen worden war. Eines der drei Spiele Sperre hat er bereits am vergangenen Sonntag während des Osnabrücker 1:1 im Drittligaspiel gegen Alemannia Aachen abgesessen.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: mm

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