DFB-Sportgericht
Sportgericht reduziert Geldstrafe für Aue

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) ist in mündlicher Verhandlung am DFB-Campus in Frankfurt am Main dem Einspruch des Drittligisten Erzgebirge Aue gegen das vorausgegangene Einzelrichterurteil teilweise gefolgt.
Unter Leitung seines stellvertretenden Vorsitzenden Georg Schierholz reduzierte das Gremium die am 27. Juni 2024 wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger vor Beginn des Drittligaspiels gegen den MSV Duisburg am 9. Dezember 2023 verhängte Geldstrafe von ursprünglich 35.000 Euro auf 20.000 Euro. Davon kann der Drittligist bis zu 6600 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Zwecke verwenden. Der Nachweis hierüber ist dem DFB bis 31. Dezember 2024 zu erbringen.
Das Urteil ist rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

Ein Spiel Sperre für Meppens Steenwijk
Das DFB-Sportgericht belegt Jenske Steenwijk vom Frauen-Zweitligisten SV Meppen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von einem Zweitligaspiel.

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Das DFB-Sportgericht belegt Ameen Al-Dakhil vom Bundesligisten VfB Stuttgart im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen.

Drei Spiele Sperre für Potsdams Fischer
Das DFB-Sportgericht belegt Vanessa Fischer von Turbine Potsdam im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Beleidigung der Schiedsrichterin mit einer Sperre von drei Spielen der Frauen-Bundesliga.