Sieben Wochen Sperre und Geldstrafe für Frankfurts Abraham

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat David Abraham vom Bundesligisten Eintracht Frankfurt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner mit einer Sperre von sieben Wochen und einer Geldstrafe in Höhe von 25.000 Euro belegt. Die Sperre läuft vom 10. November bis einschließlich 29. Dezember 2019.

Abraham war in der Nachspielzeit des Bundesligaspiels beim SC Freiburg am 10. November 2019 von Schiedsrichter Dr. Felix Brych (München) des Feldes verwiesen worden, nachdem er den Freiburger Trainer Christian Streich in dessen Coaching-Zone aus vollem Lauf zu Boden gerempelt hatte.

Gegen die Entscheidung des Einzelrichters haben Spieler beziehungsweise Verein fristgerecht Einspruch beim DFB-Sportgericht eingelegt.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat David Abraham vom Bundesligisten Eintracht Frankfurt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner mit einer Sperre von sieben Wochen und einer Geldstrafe in Höhe von 25.000 Euro belegt. Die Sperre läuft vom 10. November bis einschließlich 29. Dezember 2019.

Abraham war in der Nachspielzeit des Bundesligaspiels beim SC Freiburg am 10. November 2019 von Schiedsrichter Dr. Felix Brych (München) des Feldes verwiesen worden, nachdem er den Freiburger Trainer Christian Streich in dessen Coaching-Zone aus vollem Lauf zu Boden gerempelt hatte.

Gegen die Entscheidung des Einzelrichters haben Spieler beziehungsweise Verein fristgerecht Einspruch beim DFB-Sportgericht eingelegt.