Drei Spiele Sperre für Freiburgs Grifo

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Vincenzo Grifo vom Bundesligisten SC Freiburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Grifo war in der Nachspielzeit des Bundesligaspiels gegen Eintracht Frankfurt am 10. November 2019 von Schiedsrichter Dr. Felix Brych (München) des Feldes verwiesen worden, nachdem er dem Frankfurter Spieler David Abraham zunächst in den Nacken und anschließend mit der Hand ins Gesicht gegriffen hatte.

Gegen die Entscheidung des Einzelrichters haben Spieler beziehungsweise Verein fristgerecht Einspruch beim DFB-Sportgericht eingelegt.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Vincenzo Grifo vom Bundesligisten SC Freiburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Grifo war in der Nachspielzeit des Bundesligaspiels gegen Eintracht Frankfurt am 10. November 2019 von Schiedsrichter Dr. Felix Brych (München) des Feldes verwiesen worden, nachdem er dem Frankfurter Spieler David Abraham zunächst in den Nacken und anschließend mit der Hand ins Gesicht gegriffen hatte.

Gegen die Entscheidung des Einzelrichters haben Spieler beziehungsweise Verein fristgerecht Einspruch beim DFB-Sportgericht eingelegt.