DFB-Sportgericht
Nach Hamburg-Derby Geldstrafen für beide Vereine

Nach den Zuschauer-Vorkommnissen im Zweitliga-Derby zwischen dem Hamburger SV und dem FC St. Pauli am 5. Mai 2024 hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) beide Vereine wegen unsportlichen Verhaltens ihrer Anhänger mit Geldstrafen belegt. Die Strafe für den HSV beträgt 130.600 Euro, wovon bis zu 43.500 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwendet werden können, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre. Die Strafe für St. Pauli beläuft sich auf 102.975 Euro, wovon 34.300 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwendet werden können, was dem DFB ebenfalls bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.
Kurz vor Anpfiff der Begegnung beziehungsweise mit Spielbeginn zündeten HSV-Anhänger 16 Bengalische Feuer und neun Rauchkörper, die St. Pauli-Anhänger eine Rakete und mindestens 122 Bengalische Feuer. Die mittlerweile angepfiffene Partie musste daraufhin aufgrund der starken Rauchentwicklung für mehr als zweieinhalb Minuten unterbrochen werden.
Im weiteren Spielverlauf und nach Schlusspfiff entfachten HSV-Zuschauer annähernd 180 weitere pyrotechnische Gegenstände, die St. Paulianer 16. Darüber hinaus verbrannten Hamburger Anhänger nach Spielende St. Pauli-Fanutensilien. Durch das entstandene Feuer erlitten zwei Zuschauer Brandverletzungen und eine Rauchvergiftung.
Beide Vereine haben den jeweiligen Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

78.300 Euro Geldstrafe für Fortuna Düsseldorf
Das Sportgericht des DFB hat Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in zwei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 78.300 Euro belegt.

59.750 Euro Geldstrafe für Energie Cottbus
Das DFB-Sportgericht belegt Zweitliga-Aufsteiger FC Energie Cottbus im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den Kontrollausschuss wegen zweier Fälle unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 59.750 Euro.
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Jeweils 260.000 Euro Geldstrafe für Bayern und Stuttgart
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