DFB-Sportgericht
Nach Hamburg-Derby Geldstrafen für beide Vereine

Nach den Zuschauer-Vorkommnissen im Zweitliga-Derby zwischen dem Hamburger SV und dem FC St. Pauli am 5. Mai 2024 hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) beide Vereine wegen unsportlichen Verhaltens ihrer Anhänger mit Geldstrafen belegt. Die Strafe für den HSV beträgt 130.600 Euro, wovon bis zu 43.500 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwendet werden können, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre. Die Strafe für St. Pauli beläuft sich auf 102.975 Euro, wovon 34.300 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwendet werden können, was dem DFB ebenfalls bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.
Kurz vor Anpfiff der Begegnung beziehungsweise mit Spielbeginn zündeten HSV-Anhänger 16 Bengalische Feuer und neun Rauchkörper, die St. Pauli-Anhänger eine Rakete und mindestens 122 Bengalische Feuer. Die mittlerweile angepfiffene Partie musste daraufhin aufgrund der starken Rauchentwicklung für mehr als zweieinhalb Minuten unterbrochen werden.
Im weiteren Spielverlauf und nach Schlusspfiff entfachten HSV-Zuschauer annähernd 180 weitere pyrotechnische Gegenstände, die St. Paulianer 16. Darüber hinaus verbrannten Hamburger Anhänger nach Spielende St. Pauli-Fanutensilien. Durch das entstandene Feuer erlitten zwei Zuschauer Brandverletzungen und eine Rauchvergiftung.
Beide Vereine haben den jeweiligen Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

Zwei Spiele Sperre für Kölns van den Berg
Das DFB-Sportgericht belegt Rav van den Berg vom Bundesligisten 1. FC Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen.

Drei Spiele Sperre für Hünten von Bayern II
Das DFB-Sportgericht hat Greta Hünten vom Frauen-Zweitligisten FC Bayern München II im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen belegt.

Hohe Geldstrafen für F.C. Hansa Rostock
Das DFB-Sportgericht hat F.C. Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in zwei Fällen mit Geldstrafen in Höhe von 75.250 Euro und 32.950 Euro belegt.