DFB-Sportgericht
Nach Hamburg-Derby Geldstrafen für beide Vereine

Nach den Zuschauer-Vorkommnissen im Zweitliga-Derby zwischen dem Hamburger SV und dem FC St. Pauli am 5. Mai 2024 hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) beide Vereine wegen unsportlichen Verhaltens ihrer Anhänger mit Geldstrafen belegt. Die Strafe für den HSV beträgt 130.600 Euro, wovon bis zu 43.500 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwendet werden können, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre. Die Strafe für St. Pauli beläuft sich auf 102.975 Euro, wovon 34.300 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwendet werden können, was dem DFB ebenfalls bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.
Kurz vor Anpfiff der Begegnung beziehungsweise mit Spielbeginn zündeten HSV-Anhänger 16 Bengalische Feuer und neun Rauchkörper, die St. Pauli-Anhänger eine Rakete und mindestens 122 Bengalische Feuer. Die mittlerweile angepfiffene Partie musste daraufhin aufgrund der starken Rauchentwicklung für mehr als zweieinhalb Minuten unterbrochen werden.
Im weiteren Spielverlauf und nach Schlusspfiff entfachten HSV-Zuschauer annähernd 180 weitere pyrotechnische Gegenstände, die St. Paulianer 16. Darüber hinaus verbrannten Hamburger Anhänger nach Spielende St. Pauli-Fanutensilien. Durch das entstandene Feuer erlitten zwei Zuschauer Brandverletzungen und eine Rauchvergiftung.
Beide Vereine haben den jeweiligen Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

111.600 Euro Geldstrafe für den Karlsruher SC
Das DFB-Sportgericht belegt den Zweitligisten Karlsruher SC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zwei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 111.600 Euro.

489.100 Euro Geldstrafe für Eintracht Frankfurt
Das DFB-Sportgericht belegt Eintracht Frankfurt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zehn Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit acht Geldstrafen in Gesamthöhe von 489.100 Euro.

149.000 Euro Geldstrafe für Werder Bremen
Das DFB-Sportgericht hat Werder Bremen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 149.000 Euro belegt.