FAQ zur Anwendung des Drei-Stufen-Plans

DFB-Präsident Fritz Keller sagt: "Aus der besonderen Verantwortung des Fußballs heraus müssen wir bei Diskriminierungen oder personalisierten Gewaltandrohungen handeln und können nicht länger wegschauen. Wir müssen gemeinsam mit allen relevanten Akteuren diskutieren, wo bei Kritik, die selbstverständlich zulässig ist, auch wenn sie überzeichnet daherkommt, künftig die rote Linie verläuft. Wir begrüßen es sehr, dass auch die Fanorganisationen im Dialog mit den Verbänden ihren Beitrag leisten wollen."

Drei-Stufen-Plan, Spielabbruch, Kollektivstrafe: Nach den Vorfällen in deutschen Fußballstadien hat DFB.de die wichtigsten Fragen und Antworten dazu zusammengetragen.

Am vergangenen Wochenende gab es in der Bundesliga viele Diskussionen. Im Fokus stand der Drei-Stufen-Plan - was genau besagt diese Regelung?

Dieser Plan ist nicht neu, für Fälle von Rassismus und Diskriminierung haben UEFA und FIFA schon vor Jahren festgelegt, welche Maßnahmen die Schiedsrichter durchzuführen haben, wenn sie Kenntnis von Diskriminierungen jeglicher Ausprägung im Stadion erhalten. In Kurzform: Erst Durchsage, dann Spielunterbrechung, in der letzten Konsequenz Abbruch. Und dies gilt für den DFB nun auch bei personifizierten Gewaltandrohungen.

Gab es einen konkreten Anlass für die Ausweitung des Drei-Stufen-Plans?

Für den DFB war es unerträglich, drei Tage nach den rassistischen Morden von Hanau in Fußballstadien in Deutschland Banner zu sehen, auf denen ein Mensch im Fadenkreuz steht. Es gibt in der Gesellschaft viele beklagenswerte Entwicklungen, eine Verrohung der Sprache, Hass und Hetze werden in den sogenannten sozialen Medien immer stärker verbreitet. Der Fußball kann die Probleme der Gesellschaft nicht lösen, aber der DFB kann, will und muss seinen Beitrag leisten.

Gefragt ist nicht nur der DFB, gefragt sind alle am Fußball Beteiligten - in erster Linie die Vereine, ihre Fans und auch die DFL. Der Fußball hat eine große Strahlkraft, wirkt in die Gesellschaft. Personifizierte Gewaltandrohungen haben im Stadion nichts zu suchen, außerhalb natürlich auch nicht. Der Fußball muss sich hier zunehmend und gemeinsam positionieren. Das gilt auch beim Thema des gegenseitigen Umgangs, auch hier sind wir alle gemeinsam gefordert.

Es gibt Kritik, dass eine rote Linie bereits in der Vergangenheit überschritten worden sei. Etwa bei den rassistischen Beleidigungen gegenüber Jordan Torunarigha während des DFB-Pokalspiels zwischen Schalke 04 und Hertha BSC.

Der Fall Torunarigha lag insofern anders, als das niemand aus dem Schiedsrichterteam während des Spiels die rassistischen Beleidigungen mitbekommen hat. Der Schiedsrichter wurde erst nach Ende der regulären Spielzeit, vor der Verlängerung, über den Vorfall unterrichtet, der sich etwa in der 70. Spielminute zugetragen hat. Der DFB muss sich aber die Frage gefallen lassen, ob der Fußball in der Vergangenheit immer alle Möglichkeiten ausgeschöpft hat, um rassistischen und diskriminierenden Äußerungen unmissverständlich entgegenzutreten und die Betroffenen zu schützen. In der jüngeren Vergangenheit gibt es aber auch mutmachende Beispiele dafür, wie wirkungsvoll der Fußball Rassismus bekämpfen kann. Als Leroy Kwadwo während eines Drittligaspiels rassistisch beleidigt wurde, sendeten die Fans, Preußen Münster und die Würzburger Kickers, die Schiedsrichterin Katrin Rafalski und der DFB sowie im Anschluss die gesamte 3. Liga eine klare Botschaft: Rote Karte dem Rassismus!

Es ist wichtig zu betonen, dass es ganz häufig die Fans und insbesondere auch die Ultras waren, die die Impulse zum Engagement der Vereine und Verbände gesetzt haben. Das zeigen etwa auch die zahlreichen Faninitiativen, die mit dem Julius Hirsch Preis ausgezeichnet wurden. Über diese Würdigung hinaus, engagiert sich der DFB bereits seit vielen Jahren gegen Rassismus und Antisemitismus. Beispielsweise unterstützt der DFB - auch mit der Nationalmannschaft - den Erinnerungstag "!Niewieder", fördert mithilfe der DFB-Stiftungen unter anderem Integrationsprojekte und tauscht sich auf einer fachlichen Ebene mit Fanbeauftragten und Fanprojekten zu diesen Themen aus. Gleichwohl hinterfragt der Verband die Wirksamkeit seines Engagements und ist gewillt, es kontinuierlich weiterzuentwickeln.

Es gibt den Vorwurf, dass der Fußball ausgerechnet jetzt besonders heftig reagiert, als mit Dietmar Hopp einer der Mächtigen, einer ohne Migrationshintergrund, attackiert wird.

Es handelt sich bei den Vorgängen am Wochenende keinesfalls um eine "Lex Hopp". Die DFB-Haltung ist eindeutig: Wir dulden in unseren Stadien keine personifizierten Gewaltandrohungen oder gar Diskriminierungen. Diese Regelung schützt alle!

Wie lautet das Fazit nach den ersten Erfahrungen mit dem erweiterten Drei-Stufen-Plan?

In den meisten Stadien wurde die Regelung sehr gut umgesetzt. Es ist auch positiv, dass viele Fans in fast allen Stadien auf den Rängen ihre Zustimmung gegenüber der DFB-Haltung ausdrückten. Zur Wahrheit gehört jedoch auch, dass bei einzelnen Partien zu sensibel reagiert wurde. Wenn in Berlin Fangruppen ihren Unmut gegenüber Entscheidungen des DFB mit einer harten Wortwahl zum Ausdruck bringen, muss das der DFB selbstverständlich aushalten. Und auch gegen kreative Spruchbänder, wie sie von Fans des MSV Duisburg zu sehen waren, ist nichts einzuwenden.

Fangruppierungen begründen die Aktionen unter anderem als Protest gegen die vermeintliche Rückkehr zur "Kollektivstrafe". Ist der Widerruf der gegen Borussia Dortmund verhängten Bewährungsstrafe ein Signal dafür, dass der DFB künftig wieder vermehrt auf Zuschauerausschlüsse setzen wird?

Ein klares Nein. Es ist seit 2017 die noch immer gültige Linie, bei Zuschauerfehlverhalten im Stadion primär gegen die Täter vorgehen zu wollen. Das unabhängige Sportgericht und der Kontrollausschuss können die Täter aber oft nicht selbst ermitteln und fast nie auf direktem Wege gegen Zuschauer vorgehen, da diese oftmals keine Mitglieder des Verbandes sind und auch keine Tickets beim Verband gekauft haben. Das kann daher nur der Verein. Deshalb sanktioniert der Verband den jeweiligen Verein, der nach den Statuten die Pflicht hat, Zuschauerfehlverhalten zu unterbinden und gegen die Täter vorzugehen. Das Sportgericht, das unabhängig entscheidet, verhängt in der Regel zunächst Geldstrafen gegen den Verein. Zuschauerausschlüsse sind immer nur das letzte Mittel.

Es wird kolportiert, die Stadien sollen zu "kritikfreien Räumen" umgestaltet und die Meinungsfreiheit einschränkt werden.

Der DFB ist durchaus kritikfähig und lässt auch Kritik im Stadion zu. Der Verband ist harte Kritik gewohnt und kann damit umgehen. Aber noch einmal: Nicht tolerieren können wir personifizierte Gewaltandrohungen und erst recht kein diskriminierendes Verhalten. Mit einer Beschränkung der Meinungsfreiheit hat das nichts zu tun. Das sollte eine Selbstverständlichkeit und Konsens sein in unserer Gesellschaft. Daher ist es wichtig, dass hier klare Zeichen gesetzt werden.

Wie geht es weiter? Wie lässt sich das aktuelle Spannungsfeld zwischen DFB und Fans auflösen?

Auf Initiative der Fanorganisationen in der AG Fankulturen findet noch vor dem kommenden Bundesliga-Wochenende eine außerordentliche Sitzung des Gremiums statt. Hier soll der konstruktive Dialog mit den Fanorganisationen auch in dieser emotionalen Thematik fortgesetzt werden. Dabei möchte der DFB einen Diskurs starten, welche Formen - auch der überspitzten - Kritik gangbar sind und wo eine rote Linie verläuft. Dies gilt es gemeinsam zu diskutieren.

Heute Abend rollt im DFB-Pokal der Ball. Welche Konsequenzen hätte es, wenn eine Mannschaft das Spielfeld verlassen würde?

Die Entscheidung zu einer Spielunterbrechung oder eines Spielabbruchs liegt beim Schiedsrichter. Würde eine Mannschaft also ohne Absprache mit dem Schiedsrichter das Spielfeld verlassen, riskiert sie, dass die Partie unter Umständen gegen sie gewertet wird. Damit würde niemand glücklich sein. In der aktuellen Lage ist es unheimlich wichtig, dass alle Beteiligten miteinander sprechen. Uns vereint alle dasselbe Ziel: miteinander respektvoll umzugehen.

[dfb]

DFB-Präsident Fritz Keller sagt: "Aus der besonderen Verantwortung des Fußballs heraus müssen wir bei Diskriminierungen oder personalisierten Gewaltandrohungen handeln und können nicht länger wegschauen. Wir müssen gemeinsam mit allen relevanten Akteuren diskutieren, wo bei Kritik, die selbstverständlich zulässig ist, auch wenn sie überzeichnet daherkommt, künftig die rote Linie verläuft. Wir begrüßen es sehr, dass auch die Fanorganisationen im Dialog mit den Verbänden ihren Beitrag leisten wollen."

Drei-Stufen-Plan, Spielabbruch, Kollektivstrafe: Nach den Vorfällen in deutschen Fußballstadien hat DFB.de die wichtigsten Fragen und Antworten dazu zusammengetragen.

Am vergangenen Wochenende gab es in der Bundesliga viele Diskussionen. Im Fokus stand der Drei-Stufen-Plan - was genau besagt diese Regelung?

Dieser Plan ist nicht neu, für Fälle von Rassismus und Diskriminierung haben UEFA und FIFA schon vor Jahren festgelegt, welche Maßnahmen die Schiedsrichter durchzuführen haben, wenn sie Kenntnis von Diskriminierungen jeglicher Ausprägung im Stadion erhalten. In Kurzform: Erst Durchsage, dann Spielunterbrechung, in der letzten Konsequenz Abbruch. Und dies gilt für den DFB nun auch bei personifizierten Gewaltandrohungen.

Gab es einen konkreten Anlass für die Ausweitung des Drei-Stufen-Plans?

Für den DFB war es unerträglich, drei Tage nach den rassistischen Morden von Hanau in Fußballstadien in Deutschland Banner zu sehen, auf denen ein Mensch im Fadenkreuz steht. Es gibt in der Gesellschaft viele beklagenswerte Entwicklungen, eine Verrohung der Sprache, Hass und Hetze werden in den sogenannten sozialen Medien immer stärker verbreitet. Der Fußball kann die Probleme der Gesellschaft nicht lösen, aber der DFB kann, will und muss seinen Beitrag leisten.

Gefragt ist nicht nur der DFB, gefragt sind alle am Fußball Beteiligten - in erster Linie die Vereine, ihre Fans und auch die DFL. Der Fußball hat eine große Strahlkraft, wirkt in die Gesellschaft. Personifizierte Gewaltandrohungen haben im Stadion nichts zu suchen, außerhalb natürlich auch nicht. Der Fußball muss sich hier zunehmend und gemeinsam positionieren. Das gilt auch beim Thema des gegenseitigen Umgangs, auch hier sind wir alle gemeinsam gefordert.

Es gibt Kritik, dass eine rote Linie bereits in der Vergangenheit überschritten worden sei. Etwa bei den rassistischen Beleidigungen gegenüber Jordan Torunarigha während des DFB-Pokalspiels zwischen Schalke 04 und Hertha BSC.

Der Fall Torunarigha lag insofern anders, als das niemand aus dem Schiedsrichterteam während des Spiels die rassistischen Beleidigungen mitbekommen hat. Der Schiedsrichter wurde erst nach Ende der regulären Spielzeit, vor der Verlängerung, über den Vorfall unterrichtet, der sich etwa in der 70. Spielminute zugetragen hat. Der DFB muss sich aber die Frage gefallen lassen, ob der Fußball in der Vergangenheit immer alle Möglichkeiten ausgeschöpft hat, um rassistischen und diskriminierenden Äußerungen unmissverständlich entgegenzutreten und die Betroffenen zu schützen. In der jüngeren Vergangenheit gibt es aber auch mutmachende Beispiele dafür, wie wirkungsvoll der Fußball Rassismus bekämpfen kann. Als Leroy Kwadwo während eines Drittligaspiels rassistisch beleidigt wurde, sendeten die Fans, Preußen Münster und die Würzburger Kickers, die Schiedsrichterin Katrin Rafalski und der DFB sowie im Anschluss die gesamte 3. Liga eine klare Botschaft: Rote Karte dem Rassismus!

Es ist wichtig zu betonen, dass es ganz häufig die Fans und insbesondere auch die Ultras waren, die die Impulse zum Engagement der Vereine und Verbände gesetzt haben. Das zeigen etwa auch die zahlreichen Faninitiativen, die mit dem Julius Hirsch Preis ausgezeichnet wurden. Über diese Würdigung hinaus, engagiert sich der DFB bereits seit vielen Jahren gegen Rassismus und Antisemitismus. Beispielsweise unterstützt der DFB - auch mit der Nationalmannschaft - den Erinnerungstag "!Niewieder", fördert mithilfe der DFB-Stiftungen unter anderem Integrationsprojekte und tauscht sich auf einer fachlichen Ebene mit Fanbeauftragten und Fanprojekten zu diesen Themen aus. Gleichwohl hinterfragt der Verband die Wirksamkeit seines Engagements und ist gewillt, es kontinuierlich weiterzuentwickeln.

Es gibt den Vorwurf, dass der Fußball ausgerechnet jetzt besonders heftig reagiert, als mit Dietmar Hopp einer der Mächtigen, einer ohne Migrationshintergrund, attackiert wird.

Es handelt sich bei den Vorgängen am Wochenende keinesfalls um eine "Lex Hopp". Die DFB-Haltung ist eindeutig: Wir dulden in unseren Stadien keine personifizierten Gewaltandrohungen oder gar Diskriminierungen. Diese Regelung schützt alle!

Wie lautet das Fazit nach den ersten Erfahrungen mit dem erweiterten Drei-Stufen-Plan?

In den meisten Stadien wurde die Regelung sehr gut umgesetzt. Es ist auch positiv, dass viele Fans in fast allen Stadien auf den Rängen ihre Zustimmung gegenüber der DFB-Haltung ausdrückten. Zur Wahrheit gehört jedoch auch, dass bei einzelnen Partien zu sensibel reagiert wurde. Wenn in Berlin Fangruppen ihren Unmut gegenüber Entscheidungen des DFB mit einer harten Wortwahl zum Ausdruck bringen, muss das der DFB selbstverständlich aushalten. Und auch gegen kreative Spruchbänder, wie sie von Fans des MSV Duisburg zu sehen waren, ist nichts einzuwenden.

Fangruppierungen begründen die Aktionen unter anderem als Protest gegen die vermeintliche Rückkehr zur "Kollektivstrafe". Ist der Widerruf der gegen Borussia Dortmund verhängten Bewährungsstrafe ein Signal dafür, dass der DFB künftig wieder vermehrt auf Zuschauerausschlüsse setzen wird?

Ein klares Nein. Es ist seit 2017 die noch immer gültige Linie, bei Zuschauerfehlverhalten im Stadion primär gegen die Täter vorgehen zu wollen. Das unabhängige Sportgericht und der Kontrollausschuss können die Täter aber oft nicht selbst ermitteln und fast nie auf direktem Wege gegen Zuschauer vorgehen, da diese oftmals keine Mitglieder des Verbandes sind und auch keine Tickets beim Verband gekauft haben. Das kann daher nur der Verein. Deshalb sanktioniert der Verband den jeweiligen Verein, der nach den Statuten die Pflicht hat, Zuschauerfehlverhalten zu unterbinden und gegen die Täter vorzugehen. Das Sportgericht, das unabhängig entscheidet, verhängt in der Regel zunächst Geldstrafen gegen den Verein. Zuschauerausschlüsse sind immer nur das letzte Mittel.

Es wird kolportiert, die Stadien sollen zu "kritikfreien Räumen" umgestaltet und die Meinungsfreiheit einschränkt werden.

Der DFB ist durchaus kritikfähig und lässt auch Kritik im Stadion zu. Der Verband ist harte Kritik gewohnt und kann damit umgehen. Aber noch einmal: Nicht tolerieren können wir personifizierte Gewaltandrohungen und erst recht kein diskriminierendes Verhalten. Mit einer Beschränkung der Meinungsfreiheit hat das nichts zu tun. Das sollte eine Selbstverständlichkeit und Konsens sein in unserer Gesellschaft. Daher ist es wichtig, dass hier klare Zeichen gesetzt werden.

Wie geht es weiter? Wie lässt sich das aktuelle Spannungsfeld zwischen DFB und Fans auflösen?

Auf Initiative der Fanorganisationen in der AG Fankulturen findet noch vor dem kommenden Bundesliga-Wochenende eine außerordentliche Sitzung des Gremiums statt. Hier soll der konstruktive Dialog mit den Fanorganisationen auch in dieser emotionalen Thematik fortgesetzt werden. Dabei möchte der DFB einen Diskurs starten, welche Formen - auch der überspitzten - Kritik gangbar sind und wo eine rote Linie verläuft. Dies gilt es gemeinsam zu diskutieren.

Heute Abend rollt im DFB-Pokal der Ball. Welche Konsequenzen hätte es, wenn eine Mannschaft das Spielfeld verlassen würde?

Die Entscheidung zu einer Spielunterbrechung oder eines Spielabbruchs liegt beim Schiedsrichter. Würde eine Mannschaft also ohne Absprache mit dem Schiedsrichter das Spielfeld verlassen, riskiert sie, dass die Partie unter Umständen gegen sie gewertet wird. Damit würde niemand glücklich sein. In der aktuellen Lage ist es unheimlich wichtig, dass alle Beteiligten miteinander sprechen. Uns vereint alle dasselbe Ziel: miteinander respektvoll umzugehen.

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