DFB-Sportgericht
Ein Spiel Innenraumverbot für Lübecks Zeugwart Lenz

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Ulrich Lenz, Zeugwart des Drittligisten VfB Lübeck, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einem Innenraumverbot für das nächste Lübecker Drittligaspiel belegt.
Im Zuge eines Aufenthaltsverbots für den Innenraum ist es einem Mannschaftsoffiziellen nicht gestattet, während eines Spiels seines Teams im Stadioninnenraum zu sein. Das Innenraumverbot beginnt jeweils eine halbe Stunde vor Spielbeginn und endet eine halbe Stunde nach Abpfiff. Der Zeugwart darf sich in dieser Zeit weder im Innenraum noch in den Umkleidekabinen, im Spielertunnel oder im Kabinengang aufhalten. Im gesamten Zeitraum darf er mit der Mannschaft weder unmittelbar noch mittelbar in Kontakt treten.
Lenz hatte sich in der 63. Minute des Drittligaspiels beim FC Viktoria Köln am 31. März 2024 unsportlich gegenüber dem Schiedsrichterteam verhalten und daraufhin vom Unparteiischen Patrick Alt die Rote Karte gesehen.
Der Zeugwart beziehungsweise sein Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist somit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

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