DFB leitet Verfahren gegen Hamburgs Mario Vuskovic ein

Beim Spieler Mario Vuskovic vom Hamburger SV wurde im Rahmen einer von der NADA durchgeführten Trainingskontrolle die Substanz Erythropoetin (EPO) festgestellt. Der Spieler wurde darüber durch die Anti-Doping-Kommission des DFB informiert und unter anderem auch auf sein Recht zur Eröffnung der B-Probe hingewiesen. Der Kontrollausschuss des DFB hat gemäß den DFB-Anti-Doping-Richtlinien ein Verfahren gegen den Spieler eingeleitet und ihn zu einer Stellungnahme aufgefordert.

Nach dem Eingang der Stellungnahme wird der Kontrollausschuss über den Fortgang des Verfahrens entscheiden. Gemäß § 8a Nr. 1. DFB-Rechts- und Verfahrensordnung verhängt zudem der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts bei einem von der Norm abweichenden Analyseergebnis, bei dem es sich nicht um eine spezifische Substanz handelt, eine vorläufige Sperre. Hierüber wird das DFB-Sportgericht zeitnah zu Beginn der kommenden Woche entscheiden. 

[dfb]

Beim Spieler Mario Vuskovic vom Hamburger SV wurde im Rahmen einer von der NADA durchgeführten Trainingskontrolle die Substanz Erythropoetin (EPO) festgestellt. Der Spieler wurde darüber durch die Anti-Doping-Kommission des DFB informiert und unter anderem auch auf sein Recht zur Eröffnung der B-Probe hingewiesen. Der Kontrollausschuss des DFB hat gemäß den DFB-Anti-Doping-Richtlinien ein Verfahren gegen den Spieler eingeleitet und ihn zu einer Stellungnahme aufgefordert.

Nach dem Eingang der Stellungnahme wird der Kontrollausschuss über den Fortgang des Verfahrens entscheiden. Gemäß § 8a Nr. 1. DFB-Rechts- und Verfahrensordnung verhängt zudem der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts bei einem von der Norm abweichenden Analyseergebnis, bei dem es sich nicht um eine spezifische Substanz handelt, eine vorläufige Sperre. Hierüber wird das DFB-Sportgericht zeitnah zu Beginn der kommenden Woche entscheiden.