DFB-Sportgericht
97.900 Euro Geldstrafe für 1. FC Saarbrücken

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten 1. FC Saarbrücken im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zwei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Gesamtgeldstrafe in Höhe in von 97.900 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 32.600 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.
Vor, während und nach dem DFB-Pokalviertelfinale gegen Borussia Mönchengladbach am 12. März 2024 zündeten Saarbrücker Zuschauer insgesamt mindestens 91 pyrotechnische Gegenstände. Zudem zündeten Saarbrücker Zuschauer vor dem DFB-Pokalhalbfinale gegen den 1. FC Kaiserslautern am 2. April 2024 einen Knallkörper, mindestens 20 Blinker sowie sechs Rauchkörper und schossen eine Vielzahl von Raketen ab. Im weiteren Spielverlauf wurden 76 weitere pyrotechnische Gegenstände gezündet.
Der Verein hat den Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.
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Autor: dfb

Zwei Spiele Sperre für Kölns van den Berg
Das DFB-Sportgericht belegt Rav van den Berg vom Bundesligisten 1. FC Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen.

Drei Spiele Sperre für Hünten von Bayern II
Das DFB-Sportgericht hat Greta Hünten vom Frauen-Zweitligisten FC Bayern München II im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen belegt.

Hohe Geldstrafen für F.C. Hansa Rostock
Das DFB-Sportgericht hat F.C. Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in zwei Fällen mit Geldstrafen in Höhe von 75.250 Euro und 32.950 Euro belegt.