DFB-Sportgericht
97.900 Euro Geldstrafe für 1. FC Saarbrücken

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten 1. FC Saarbrücken im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zwei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Gesamtgeldstrafe in Höhe in von 97.900 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 32.600 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.
Vor, während und nach dem DFB-Pokalviertelfinale gegen Borussia Mönchengladbach am 12. März 2024 zündeten Saarbrücker Zuschauer insgesamt mindestens 91 pyrotechnische Gegenstände. Zudem zündeten Saarbrücker Zuschauer vor dem DFB-Pokalhalbfinale gegen den 1. FC Kaiserslautern am 2. April 2024 einen Knallkörper, mindestens 20 Blinker sowie sechs Rauchkörper und schossen eine Vielzahl von Raketen ab. Im weiteren Spielverlauf wurden 76 weitere pyrotechnische Gegenstände gezündet.
Der Verein hat den Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.
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Autor: dfb

Ein Spiel Sperre für Meppens Steenwijk
Das DFB-Sportgericht belegt Jenske Steenwijk vom Frauen-Zweitligisten SV Meppen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von einem Zweitligaspiel.

Zwei Spiele Sperre für Stuttgarts Al-Dakhil
Das DFB-Sportgericht belegt Ameen Al-Dakhil vom Bundesligisten VfB Stuttgart im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen.

Drei Spiele Sperre für Potsdams Fischer
Das DFB-Sportgericht belegt Vanessa Fischer von Turbine Potsdam im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Beleidigung der Schiedsrichterin mit einer Sperre von drei Spielen der Frauen-Bundesliga.