86.000 Euro Strafe für Eintracht Frankfurt

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist Eintracht Frankfurt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen sieben Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 86.000 Euro belegt.

Vor dem Bundesligaspiel gegen RB Leipzig am 20. Februar 2018 betraten mehrere hundert Frankfurter Anhänger den Innenraum und präsentierten ein großes Banner. Das Spiel musste aufgrund der Personen im Innenraum, die diesen sodann wieder durch die Tore zum Zuschauerbereich verließen, mit fünf Minuten Verzögerung angepfiffen werden. Die zweite Halbzeit konnte erst mit sieben Minuten Verzögerung beginnen, da aus dem Zuschauerblock des Heimteams wiederholt mehrere hundert Tennisbälle sowie Luftschlangen auf das Spielfeld geworfen wurden.

Kurz vor Beginn des Bundesligaspiels gegen die TSG Hoffenheim am 8. April 2018 wurden im Frankfurter Zuschauerblock mehrere Rauchbomben gezündet. Als Folge davon musste die Partie in der 1. Minute für eine knappe Minute unterbrochen werden.

Vor dem Anpfiff, vor der zweiten Halbzeit und kurz nach dem Ende des DFB-Pokalspiels beim FC Schalke 04 am 18. April 2018 wurde im Frankfurter Zuschauerbereich massiv Pyrotechnik gezündet. Darüber hinaus wurde nach der Partie eine vermeintliche Schalker Zaunfahne sichtbar im Auswärtsblock gezeigt. Daraufhin kam es zu körperlichen Attacken zwischen den beiden Anhängerschaften, bis Ordnungsdienst und Polizei sie trennen konnten.

Kurz vor dem Ende der Bundesliga-Partie gegen den Hamburger SV am 5. Mai 2018 lief ein Frankfurter Zuschauer über den Platz, woraufhin dieser vom Ordnungsdienst gestellt wurde. Zudem wurde im Rahmen des DFB-Pokalendspiels gegen den FC Bayern München am 19. Mai 2018 in Berlin im Frankfurter Zuschauerblock mehrmals Pyrotechnik gezündet und teilweise Richtung Spielfeld abgefeuert.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist Eintracht Frankfurt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen sieben Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 86.000 Euro belegt.

Vor dem Bundesligaspiel gegen RB Leipzig am 20. Februar 2018 betraten mehrere hundert Frankfurter Anhänger den Innenraum und präsentierten ein großes Banner. Das Spiel musste aufgrund der Personen im Innenraum, die diesen sodann wieder durch die Tore zum Zuschauerbereich verließen, mit fünf Minuten Verzögerung angepfiffen werden. Die zweite Halbzeit konnte erst mit sieben Minuten Verzögerung beginnen, da aus dem Zuschauerblock des Heimteams wiederholt mehrere hundert Tennisbälle sowie Luftschlangen auf das Spielfeld geworfen wurden.

Kurz vor Beginn des Bundesligaspiels gegen die TSG Hoffenheim am 8. April 2018 wurden im Frankfurter Zuschauerblock mehrere Rauchbomben gezündet. Als Folge davon musste die Partie in der 1. Minute für eine knappe Minute unterbrochen werden.

Vor dem Anpfiff, vor der zweiten Halbzeit und kurz nach dem Ende des DFB-Pokalspiels beim FC Schalke 04 am 18. April 2018 wurde im Frankfurter Zuschauerbereich massiv Pyrotechnik gezündet. Darüber hinaus wurde nach der Partie eine vermeintliche Schalker Zaunfahne sichtbar im Auswärtsblock gezeigt. Daraufhin kam es zu körperlichen Attacken zwischen den beiden Anhängerschaften, bis Ordnungsdienst und Polizei sie trennen konnten.

Kurz vor dem Ende der Bundesliga-Partie gegen den Hamburger SV am 5. Mai 2018 lief ein Frankfurter Zuschauer über den Platz, woraufhin dieser vom Ordnungsdienst gestellt wurde. Zudem wurde im Rahmen des DFB-Pokalendspiels gegen den FC Bayern München am 19. Mai 2018 in Berlin im Frankfurter Zuschauerblock mehrmals Pyrotechnik gezündet und teilweise Richtung Spielfeld abgefeuert.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.