15.000 Euro Geldstrafe für VfL Wolfsburg

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten VfL Wolfsburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro belegt.

In der 50. Minute des Bundesligaspiels bei Hertha BSC am 31. März 2018 wurden im Wolfsburger Zuschauerblock diverse pyrotechnische Gegenstände gezündet. Aufgrund der Rauchentwicklung musste die Partie für zwei Minuten unterbrochen werden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten VfL Wolfsburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro belegt.

In der 50. Minute des Bundesligaspiels bei Hertha BSC am 31. März 2018 wurden im Wolfsburger Zuschauerblock diverse pyrotechnische Gegenstände gezündet. Aufgrund der Rauchentwicklung musste die Partie für zwei Minuten unterbrochen werden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.