Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Regionalligisten SV Babelsberg 03 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines fortgesetzten unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 7500 Euro belegt.
Vor Anpfiff und zu insgesamt zehn Zeitpunkten des DFB-Pokalspiels gegen RB Leipzig am 26. Oktober 2021 zündeten Babelsberger Zuschauer mindestens 31 pyrotechnische Gegenstände.
Im Normalfall hätte der DFB-Kontrollausschuss dafür eine Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro beim Sportgericht des DFB beantragt. Im Hinblick auf die finanziellen Einbußen, die den Vereinen derzeit durch die verringerten Zuschauerkapazitäten zu Corona-Zeiten entstehen, wird momentan allerdings grundsätzlich ein Nachlass von 25 Prozent gewährt.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
[dfb]
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Regionalligisten SV Babelsberg 03 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines fortgesetzten unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 7500 Euro belegt.
Vor Anpfiff und zu insgesamt zehn Zeitpunkten des DFB-Pokalspiels gegen RB Leipzig am 26. Oktober 2021 zündeten Babelsberger Zuschauer mindestens 31 pyrotechnische Gegenstände.
Im Normalfall hätte der DFB-Kontrollausschuss dafür eine Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro beim Sportgericht des DFB beantragt. Im Hinblick auf die finanziellen Einbußen, die den Vereinen derzeit durch die verringerten Zuschauerkapazitäten zu Corona-Zeiten entstehen, wird momentan allerdings grundsätzlich ein Nachlass von 25 Prozent gewährt.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.