7500 Euro Geldstrafe für den FSV Zwickau

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten FSV Zwickau im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen vier Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, begangen durch vier rechtlich selbständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 7500 Euro belegt.

Vor Beginn des Meisterschaftsspiels beim FC Rot-Weiß Erfurt am 4. März 2017 versuchten Zwickauer Zuschauer, die Eingänge zu stürmen. Dabei kam es zu Körperverletzungen und Diebstählen. Zudem wurde während der Begegnung unmittelbar nach dem zweiten Zwickauer Tor ein Böller aus dem Zwickauer Zuschauerbereich in den Innenraum geworfen sowie Pyrotechnik gezündet.

Während des Meisterschaftsspiels beim SSV Jahn Regensburg am 15. März 2017 wurden aus dem Zwickauer Zuschauerblock mehrere leere Becher geworfen.

Vor dem Meisterschaftsspiel gegen den F.C. Hansa Rostock am 20. März 2017 wurde im Zwickauer Zuschauerbereich beim Einlaufen der Mannschaften Pyrotechnik gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten FSV Zwickau im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen vier Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, begangen durch vier rechtlich selbständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 7500 Euro belegt.

Vor Beginn des Meisterschaftsspiels beim FC Rot-Weiß Erfurt am 4. März 2017 versuchten Zwickauer Zuschauer, die Eingänge zu stürmen. Dabei kam es zu Körperverletzungen und Diebstählen. Zudem wurde während der Begegnung unmittelbar nach dem zweiten Zwickauer Tor ein Böller aus dem Zwickauer Zuschauerbereich in den Innenraum geworfen sowie Pyrotechnik gezündet.

Während des Meisterschaftsspiels beim SSV Jahn Regensburg am 15. März 2017 wurden aus dem Zwickauer Zuschauerblock mehrere leere Becher geworfen.

Vor dem Meisterschaftsspiel gegen den F.C. Hansa Rostock am 20. März 2017 wurde im Zwickauer Zuschauerbereich beim Einlaufen der Mannschaften Pyrotechnik gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.