DFB-Sportgericht
5000 Euro Geldstrafe für den FC St. Pauli

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesliga-Aufsteiger FC St. Pauli im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 1600 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.
Während der ersten Halbzeit der Zweitligapartie gegen den FC Hansa Rostock am 26. April 2024 zeigten Hamburger Zuschauer ein beleidigendes Banner, welches im Verbund mit dem zu Anpfiff der Begegnung abgespielten Lied samt Liedtext auf der Stadionleinwand unangemessen und abwertend war.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

78.300 Euro Geldstrafe für Fortuna Düsseldorf
Das Sportgericht des DFB hat Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in zwei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 78.300 Euro belegt.

59.750 Euro Geldstrafe für Energie Cottbus
Das DFB-Sportgericht belegt Zweitliga-Aufsteiger FC Energie Cottbus im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den Kontrollausschuss wegen zweier Fälle unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 59.750 Euro.
.jpg%3F1784722723)
Jeweils 260.000 Euro Geldstrafe für Bayern und Stuttgart
Nach den massiven Pyrotechnik-Vorkommnissen im Rahmen des DFB-Pokalendspiels zwischen dem FC Bayern München und dem VfB Stuttgart in Berlin hat das Sportgericht des DFB beide Finalisten mit Geldstrafen von jeweils 260.000 Euro belegt.