DFB-Sportgericht
5000 Euro Geldstrafe für den FC St. Pauli

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesliga-Aufsteiger FC St. Pauli im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 1600 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.
Während der ersten Halbzeit der Zweitligapartie gegen den FC Hansa Rostock am 26. April 2024 zeigten Hamburger Zuschauer ein beleidigendes Banner, welches im Verbund mit dem zu Anpfiff der Begegnung abgespielten Lied samt Liedtext auf der Stadionleinwand unangemessen und abwertend war.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

Bundesgericht verhandelt heute Dresden-Berufung
Das DFB-Bundesgericht verhandelt am heutigen Dienstag (ab 12.30 Uhr) am DFB-Campus in Frankfurt am Main das Sportgerichtsverfahren SG Dynamo Dresden. Gegenstand der mündlichen Verhandlung sind die Vorfälle im Zweitligaspiel gegen Hertha BSC.

280.000 Euro Geldstrafe für den SV Werder Bremen
Das Sportgericht des DFB hat den Bundesligisten Werder Bremen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 280.000 Euro belegt.

125.500 Euro Geldstrafe für Arminia Bielefeld
Das DFB-Sportgericht hat den Zweitligisten Arminia Bielefeld im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 125.500 Euro belegt.