DFB-Sportgericht
5000 Euro Geldstrafe für den FC St. Pauli

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesliga-Aufsteiger FC St. Pauli im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 1600 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.
Während der ersten Halbzeit der Zweitligapartie gegen den FC Hansa Rostock am 26. April 2024 zeigten Hamburger Zuschauer ein beleidigendes Banner, welches im Verbund mit dem zu Anpfiff der Begegnung abgespielten Lied samt Liedtext auf der Stadionleinwand unangemessen und abwertend war.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

31.290 Euro Geldstrafe für TSV 1860 München
Das DFB-Sportgericht hat den Drittligisten TSV 1860 München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 31.290 Euro belegt.

30.520 Euro Geldstrafe für Rot-Weiss Essen
Das DFB-Sportgericht belegt Drittligist Rot-Weiss Essen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 30.520 Euro.

Zwei Spiele Sperre für Münsters Hendrix
Das DFB-Sportgericht belegt Jorrit Hendrix vom Zweitligisten SC Preußen Münster im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen.