DFB-Sportgericht
4800 Euro Geldstrafe für Fortuna Düsseldorf

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Gesamthöhe von 4800 Euro belegt.
Vor und während des Zweitligaspiels gegen Hannover 96 am 21. Mai 2023 brannten Düsseldorfer Anhänger mindestens acht pyrotechnische Gegenstände ab.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

280.000 Euro Geldstrafe für den SV Werder Bremen
Das Sportgericht des DFB hat den Bundesligisten Werder Bremen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 280.000 Euro belegt.

Bundesgericht verhandelt Dresden-Berufung am Dienstag
Das DFB-Bundesgericht verhandelt am kommenden Dienstag, 21. Juli 2026 (ab 12.30 Uhr), am DFB-Campus in Frankfurt am Main das Sportgerichtsverfahren SG Dynamo Dresden.

125.500 Euro Geldstrafe für Arminia Bielefeld
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