DFB-Sportgericht
30.000 Euro Strafe für Leipzigs Szoboszlai

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Dominik Szoboszlai vom Bundesligisten RB Leipzig im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 30.000 Euro belegt.
Der Ungar hielt nach dem Sieg im DFB-Pokalfinale gegen Eintracht Frankfurt am 3. Juni 2023 im Stadioninnenraum des Berliner Olympiastadions ein Bengalisches Feuer in der nach oben ausgestreckten Hand. Dieses war ihm aus dem Leipziger Fanblock zugeworfen worden.
Die Verwendung von Pyrotechnik im Stadioninnenraum verstößt gegen die sportrechtliche und staatliche Rechtsordnung und birgt erhebliche Gefahren auch für andere Stadionbesucher.
Der Spieler beziehungsweise sein Verein hat dem Urteil bereits zugestimmt, das Urteil ist somit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

153.000 Euro Geldstrafe für den Hamburger SV
Das DFB-Sportgericht hat den Bundesligisten Hamburger SV im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe von 153.000 Euro belegt.

DFB-Sportgericht weist Einspruch von Dynamo Dresden zurück
Das Sportgericht des DFB hat in mündlicher Verhandlung am Freitag den Einspruch der SG Dynamo Dresden gegen das vorangegangene Einzelrichter-Urteil vom 20. Mai 2026 zurückgewiesen. Damit bleibt das Urteil des DFB-Sportgerichts unverändert.

Sportgericht verhandelt Dresdner Einspruch heute mündlich
Das Sportgericht des DFB verhandelt am heutigen Freitag ab 12.30 Uhr mündlich das Sportgerichtsverfahren gegen die SG Dynamo Dresden. Gegenstand der Verhandlung sind die Vorfälle im Meisterschaftsspiel der 2. Bundesliga gegen Hertha BSC.