DFB-Sportgericht
30.000 Euro Strafe für Leipzigs Szoboszlai

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Dominik Szoboszlai vom Bundesligisten RB Leipzig im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 30.000 Euro belegt.
Der Ungar hielt nach dem Sieg im DFB-Pokalfinale gegen Eintracht Frankfurt am 3. Juni 2023 im Stadioninnenraum des Berliner Olympiastadions ein Bengalisches Feuer in der nach oben ausgestreckten Hand. Dieses war ihm aus dem Leipziger Fanblock zugeworfen worden.
Die Verwendung von Pyrotechnik im Stadioninnenraum verstößt gegen die sportrechtliche und staatliche Rechtsordnung und birgt erhebliche Gefahren auch für andere Stadionbesucher.
Der Spieler beziehungsweise sein Verein hat dem Urteil bereits zugestimmt, das Urteil ist somit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

238.600 Euro Geldstrafe für den VfL Wolfsburg
Das DFB-Sportgericht hat den Zweitligisten VfL Wolfsburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe von 238.600 Euro belegt.

233.000 Euro Geldstrafe für den VfB Stuttgart
Das DFB-Sportgericht hat den Bundesligisten VfB Stuttgart im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 233.000 Euro belegt.

145.000 Euro Geldstrafe für den SC Freiburg
Das DFB-Sportgericht hat den Bundesligisten SC Freiburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe von 145.000 Euro belegt.