DFB-Sportgericht
30.000 Euro Geldstrafe für Dortmund

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Borussia Dortmund im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 30.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 9900 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2024 nachzuweisen wäre. Der Kontrollausschuss regt diesbezüglich an, den Strafnachlass für Fan-Dialoge zu nutzen.
Im Rahmen der Protest-Aktionen gegen einen möglichen DFL-Investor warfen Dortmunder Zuschauer ab der 12. Minute des Bundesligaspiels beim 1. FC Köln am 20. Januar 2024 diverse Gegenstände, insbesondere Schokomünzen, auf den Rasen. Deshalb musste die Partie für etwa drei Minuten unterbrochen werden. Hierfür gab es eine Strafe von 10.000 Euro.
Zudem warfen Dortmunder Zuschauer in der 36. Minute des Bundesligaspiels gegen den SC Freiburg am 9. Februar 2024 aus demselben Grund diverse Gegenstände, insbesondere Tennisbälle und Schokoladenmünzen, auf den Rasen. Deshalb musste die Partie insgesamt neun Minuten unterbrochen werden. Hierfür gab es eine Strafe von 20.000 Euro.
Der Verein hat den beiden Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

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