3000 Euro Geldstrafe für den 1. FC Schweinfurt

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Regionalligisten 1. FC Schweinfurt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro belegt.

In der 50. Minute des DFB-Pokalspiels gegen Eintracht Frankfurt am 24. Oktober 2017 wurden im Schweinfurter Zuschauerblock Bengalische Feuer und Blinker gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Regionalligisten 1. FC Schweinfurt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro belegt.

In der 50. Minute des DFB-Pokalspiels gegen Eintracht Frankfurt am 24. Oktober 2017 wurden im Schweinfurter Zuschauerblock Bengalische Feuer und Blinker gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.