52.000 Euro Geldstrafe für den FC Bayern

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist FC Bayern München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen vier Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 52.000 Euro belegt.

Münchner Zuschauer hatten während der Bundesligaspiele bei Hertha BSC am 1. Oktober 2017, bei Borussia Mönchengladbach am 25. November 2017 und insbesondere bei Borussia Dortmund am 4. November 2017 sowie beim VfB Stuttgart am 16. Dezember 2017 Pyrotechnik abgebrannt. Gerade in Dortmund und in Stuttgart führte dies zu einer starken Rauchentwicklung.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist FC Bayern München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen vier Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 52.000 Euro belegt.

Münchner Zuschauer hatten während der Bundesligaspiele bei Hertha BSC am 1. Oktober 2017, bei Borussia Mönchengladbach am 25. November 2017 und insbesondere bei Borussia Dortmund am 4. November 2017 sowie beim VfB Stuttgart am 16. Dezember 2017 Pyrotechnik abgebrannt. Gerade in Dortmund und in Stuttgart führte dies zu einer starken Rauchentwicklung.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.