28.000 Euro Geldstrafe für den 1. FC Kaiserslautern

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten 1. FC Kaiserslautern im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen sechs Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 28.000 Euro belegt. Bis zu 9000 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Juli 2018 nachzuweisen wäre.

In der 62. Minute des Zweitligaspiels beim SV Sandhausen am 16. September 2017 ertönte ein Pfiff von den Zuschauerrängen, woraufhin ein Abwehrspieler der Heimmannschaft den Ball im eigenen Strafraum in die Hand nahm, um den vermeintlichen Freistoß auszuführen. Der Schiedsrichter entschied zunächst auf Handelfmeter, bis er seine Entscheidung nach minutenlanger Diskussion änderte und die Begegnung mit Schiedsrichterball fortsetzte. Während der Spielunterbrechung rannte ein Zuschauer aus dem Gästebereich auf das Spielfeld, wurden aus dem Gästeblock Trinkbecher und Feuerzeuge Richtung Spielfeld geworfen.

Mehrere Plastikbecher wurden auch in der 54. Minute des Zweitligaspiels beim 1. FC Heidenheim am 1. Dezember 2017 aus dem FCK-Block in Richtung eines Heidenheimer Spielers geworfen. Ferner zündeten Kaiserslauterer Zuschauer während des Zweitligaspiels gegen Erzgebirge Aue am 19. September 2017 und insbesondere während des DFB-Pokalspiels gegen den VfB Stuttgart am 25. Oktober 2017 Pyrotechnik.

Darüber hinaus stürmten gut zwei Dutzend Personen aus der Ultraszene des Heimvereins rund eineinhalb Stunden vor Anpfiff des Zweitligaspiels gegen den 1. FC Nürnberg am 16. Dezember 2017 ein Drehkreuz und gelangten somit ohne Einlasskontrolle ins Stadion. Zwei Ordner wurden dabei leicht verletzt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten 1. FC Kaiserslautern im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen sechs Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 28.000 Euro belegt. Bis zu 9000 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Juli 2018 nachzuweisen wäre.

In der 62. Minute des Zweitligaspiels beim SV Sandhausen am 16. September 2017 ertönte ein Pfiff von den Zuschauerrängen, woraufhin ein Abwehrspieler der Heimmannschaft den Ball im eigenen Strafraum in die Hand nahm, um den vermeintlichen Freistoß auszuführen. Der Schiedsrichter entschied zunächst auf Handelfmeter, bis er seine Entscheidung nach minutenlanger Diskussion änderte und die Begegnung mit Schiedsrichterball fortsetzte. Während der Spielunterbrechung rannte ein Zuschauer aus dem Gästebereich auf das Spielfeld, wurden aus dem Gästeblock Trinkbecher und Feuerzeuge Richtung Spielfeld geworfen.

Mehrere Plastikbecher wurden auch in der 54. Minute des Zweitligaspiels beim 1. FC Heidenheim am 1. Dezember 2017 aus dem FCK-Block in Richtung eines Heidenheimer Spielers geworfen. Ferner zündeten Kaiserslauterer Zuschauer während des Zweitligaspiels gegen Erzgebirge Aue am 19. September 2017 und insbesondere während des DFB-Pokalspiels gegen den VfB Stuttgart am 25. Oktober 2017 Pyrotechnik.

Darüber hinaus stürmten gut zwei Dutzend Personen aus der Ultraszene des Heimvereins rund eineinhalb Stunden vor Anpfiff des Zweitligaspiels gegen den 1. FC Nürnberg am 16. Dezember 2017 ein Drehkreuz und gelangten somit ohne Einlasskontrolle ins Stadion. Zwei Ordner wurden dabei leicht verletzt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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