24.000 Euro Geldstrafe für Werder Bremen

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten SV Werder Bremen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 24.000 Euro belegt.

Vor Anpfiff der beiden Bundesligaspiele gegen Hannover 96 am 19. November 2017 und bei Borussia Dortmund am 9. Dezember 2017 wurde im Bremer Zuschauerblock vermehrt Pyrotechnik abgebrannt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten SV Werder Bremen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 24.000 Euro belegt.

Vor Anpfiff der beiden Bundesligaspiele gegen Hannover 96 am 19. November 2017 und bei Borussia Dortmund am 9. Dezember 2017 wurde im Bremer Zuschauerblock vermehrt Pyrotechnik abgebrannt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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