27.500 Euro Strafe für Fortuna Düsseldorf

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 27.500 Euro belegt.

Insbesondere im Rahmen des Zweitligaspiels bei Holstein Kiel am 2. Dezember 2017 hatten Düsseldorfer Zuschauer massiv Pyrotechnik gezündet sowie teilweise auch in den Innenraum geworfen und geschossen, wobei ein Ordner an der Jacke getroffen wurde. Aber auch während des Zweitligaspiels beim VfL Bochum am 30. Oktober 2017 war im Gästeblock vermehrt Pyrotechnik entzündet worden. Hinzu kommt ein Vorfall aus dem DFB-Pokalspiel gegen Borussia Mönchengladbach am 24. Oktober 2017, als aus dem Bereich der heimischen Zuschauer eine Flasche in Richtung des Schiedsrichter-Assistenten geworfen wurde.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 27.500 Euro belegt.

Insbesondere im Rahmen des Zweitligaspiels bei Holstein Kiel am 2. Dezember 2017 hatten Düsseldorfer Zuschauer massiv Pyrotechnik gezündet sowie teilweise auch in den Innenraum geworfen und geschossen, wobei ein Ordner an der Jacke getroffen wurde. Aber auch während des Zweitligaspiels beim VfL Bochum am 30. Oktober 2017 war im Gästeblock vermehrt Pyrotechnik entzündet worden. Hinzu kommt ein Vorfall aus dem DFB-Pokalspiel gegen Borussia Mönchengladbach am 24. Oktober 2017, als aus dem Bereich der heimischen Zuschauer eine Flasche in Richtung des Schiedsrichter-Assistenten geworfen wurde.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.