8500 Euro Geldstrafe für Union Berlin

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten 1. FC Union Berlin im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 8500 Euro belegt.

Vor Beginn des Zweitligaspiels gegen Eintracht Braunschweig am 15. September 2017 wurden im Berliner Zuschauerbereich mehrere Rauchkörper gezündet. Das Gleiche passierte im Union-Block auch während der zweiten Halbzeit des DFB-Pokalspiels bei Bayer 04 Leverkusen am 24. Oktober 2017.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten 1. FC Union Berlin im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 8500 Euro belegt.

Vor Beginn des Zweitligaspiels gegen Eintracht Braunschweig am 15. September 2017 wurden im Berliner Zuschauerbereich mehrere Rauchkörper gezündet. Das Gleiche passierte im Union-Block auch während der zweiten Halbzeit des DFB-Pokalspiels bei Bayer 04 Leverkusen am 24. Oktober 2017.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.