27.000 Euro Strafe für Braunschweig

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Eintracht Braunschweig im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 27.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 9000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2023 nachzuweisen wäre.

Vor dem Zweitligaspiel bei Hansa Rostock am 28. Mai 2023 entzündeten Braunschweiger Anhänger 45 pyrotechnische Gegenstände.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Eintracht Braunschweig im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 27.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 9000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2023 nachzuweisen wäre.

Vor dem Zweitligaspiel bei Hansa Rostock am 28. Mai 2023 entzündeten Braunschweiger Anhänger 45 pyrotechnische Gegenstände.

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