DFB-Sportgericht
2500 Euro Geldstrafe für Hannover 96

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Hannover 96 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2500 Euro belegt.
In der 62. Minute des Entscheidungsspiels um den Aufstieg in die 3. Liga der zweiten Hannoveraner Mannschaft bei den Würzburger Kickers am 29. Mai 2024 setzten Hannoveraner Zuschauer hinter dem Tor Gegenstände wie beispielsweise ein Spruchband in Brand. Es kam zu einem offenen Feuer mit schwarzen Rauchentwicklung und unangenehmem Geruch. Die Feuerwehr entschied sich für ein kontrolliertes Abbrennen.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

125.500 Euro Geldstrafe für Arminia Bielefeld
Das DFB-Sportgericht hat den Zweitligisten Arminia Bielefeld im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 125.500 Euro belegt.

119.000 Euro Geldstrafe für den Hamburger SV
Das DFB-Sportgericht belegt den Bundesligisten Hamburger SV im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 119.000 Euro.

238.600 Euro Geldstrafe für den VfL Wolfsburg
Das DFB-Sportgericht hat den Zweitligisten VfL Wolfsburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe von 238.600 Euro belegt.